Neubau Synagogenzentrum, Schlossstraße, 14467 Potsdam, Ziegelfassade Referenznummer der Bekanntmachung: BRB-L-30020964
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Synagogenzentrum, Schlossstraße, 14467 Potsdam, Ziegelfassade
Ziegelfassade
Neubau Synagogenzentrum Potsdam Schlossstraße 1 14467 Potsdam
Vorgehängte Ziegelfassade, Ziegelformat DF 24*11,5*5,2 cm, Vorgabe Ziegellieferant Fa. Hebrok, Typ "arundo", Dämmung 200 mm Mineralwolle.
Ausführung im innerstädtischen Sanierungsgebiet, das Gebäude wird als Lückenbau errichtet. Folgende Ausführungszeiten sind geplant:
-Werkplanung/Statik 06/2022
-Beginn Ausführung ab 10/2022
Mengen:
-1.400 m2 vorgehängte Ziegelfassade
- 60 m2 Ziegelriemchen verklebt auf Perimeterdämmung
-150 m Attika-Betonfertigteil - Oberfläche eingelassene Klinkerriemchen
- 59 m Fensterbank-Betonfertigteil - Oberfläche eingelassene Klinkerriemchen
- 9 Stück Fenster mit Leibungen als Parabel
- 38 m2 Lochmauerwerk vor Fenstern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EngFle Baugesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kritzow
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23970
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY47A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]