Baulos 2 - Ersatzneubau Schleuse Kannenburg: Stahlwasser- und Maschinenbau, Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: SKB008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Templin
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17268
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.templin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baulos 2 - Ersatzneubau Schleuse Kannenburg: Stahlwasser- und Maschinenbau, Technische Ausrüstung
Das Baulos 2 des Vorhabens "Ersatzneubau Schleuse Kannenburg" umfasst den Stahlwasser- und Maschinenbau (Schleusentore, Revisionsverschlüsse) sowie die technische Ausrüstung (E-Technik, Steuerung).
Schleuse Kannenburg Kannenburger Schleuse 1 17268 Templin
Das Baulos 2 des Vorhabens "Ersatzneubau Schleuse Kannenburg" umfasst den Stahlwasser- und Maschinenbau (Schleusentore, Revisionsverschlüsse) sowie die technische Ausrüstung (E-Technik, Steuerung).
Der Bauauftrag hat im wesentlichen folgende Bauleistungen zum Inhalt:
- Technische Bearbeitung einschl. Werks- und Montageplanung für alle Leistungen Baulos 2
- Stahlwasserbau Schleusentore (Werksfertigung, Transport und Montage, Eigenüberwachung)
- Stahlwasserbau Revisionsverschlüsse (Werksfertigung, Transport und Montage, Eigenüberwachung)
- Maschinenbau für die Schleusentore (Werksfertigung, Lieferung und Montage, Eigenüberwachung)
- Herstellung der kompletten technischen Ausrüstung (E-Technik, Steuerung) einschl. Verkabelung, Installation und Einrichtung
- Durchführung aller Test- und Probeläufe, Abnahmen
- Erstellung Bestandsunterlagen und Dokumentationen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karstädt
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19357
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Stadt Templin zu richten! Fragen zur Erstellung des Angebotes sind bis spätestens 08.03.2022, 23:59 Uhr zu stellen.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
5. Die Baubeschreibung und die Ausschreibungspläne aus Baulos 1 werden den Bietern informativ zur Verfügung gestellt (Die Sichtung dieser Unterlagen ist keine Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots, wird jedoch zum besseren Verständnis des Gesamtbauwerks empfohlen).
6. Während der Bauphase wird es zu Kamerabetrieb/ Kameraaufzeichnungen kommen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er diesbezüglich keine Einwände hat und die Zustimmung seiner auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter einholt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCPR7AZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]