Grundschule Am Annatal in 15344 Strausberg - Los 13 Trockenbau Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 08/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Am Annatal in 15344 Strausberg - Los 13 Trockenbau
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau und die Erweiterung Grundschule mit Neubau Hort, einschl. Schulhof und Sportflächen.
Die bestehende Schule ist viergeschossig, komplett unterkellert und wurde 1983 in Massivbauweise errichtet. Das Bestandsgebäude wird umfassend funktional, brandschutztechnisch, energetisch und gestalterisch ertüchtigt.
Die Erweiterung der Schule erfolgt ebenfalls viergeschossig in Massivbauweise mit Teilunterkellerung. Funktional wird die Schule um eine Mensa im EG, neue Klassenräume, Gruppenräume, Gemeinschaftsküche und Werkstätten in den Obergeschossen erweitert.
Der Hort-Neubau wird zweigeschossig in Massivbauweise errichtet und ist nicht unterkellert
Geländedaten:
Grundstücksfläche: 9.350 m2
UK Bodenplatte UG -3,92 m / 65,41 m ü. NN
OKFF EG +/- 0,00 m / 69,33 m ü. NHN
OK Gelände neu: -0,95 m / 68,38 m ü. NHN
höchster Grundwasserstand: -9,03 m / 60,3 m ü. NHN
Gebäudedaten:
Bruttorauminhalt BRI (DIN 277): 21.587 m3
Bruttogrundrissfläche BGF (DIN 277): 5.973 m2
Nutzungsfläche NUF (DIN 277): 3.011 m2
Nettoraumfläche NRF (DIN 277): 4.819 m2
Anzahl Geschosse Altbau:
1x UG (partiell als Kriechkeller),
4x OG: (EG bis 3.OG)
Geschosse Erweiterung Schule:
1x UG (Teilunterkellerung),
4x OG: (EG bis 3.OG)
Geschosse Erweiterung Hort:
2x OG: (EG bis 1.OG)
Gebäudeklasse (§ 2 (3) BbgBO):
5 - Sonderbau, im viergeschossigen Gebäudeteil (Schulerweiterung),
3 - Sonderbau, im zweigeschossigen Gebäudeteil (Hort)
Energiestandard: EnEV 2016
Das Los Trockenbauarbeiten umfasst im Wesentlichen die Herstellung:
- abgehängter Decken ohne Akustikanforderungen (ca. 445 m²)
- abgehängter Decken mit Akustiklochung (ca. 2.735 m²)
- von Wandkonstruktionen (ca. 1.110 m²)
- von Vorwandkonstruktionen (ca. 1.040 m²)
- von Innenwand- und Flankendämmungen im Untergeschoss (ca. 46 m²)
Grundschule Am Annatal Am Annatal 64 15344 Strausberg
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau und die Erweiterung Grundschule mit Neubau Hort, einschl. Schulhof und Sportflächen.
Die bestehende Schule ist viergeschossig, komplett unterkellert und wurde 1983 in Massivbauweise errichtet. Das Bestandsgebäude wird umfassend funktional, brandschutztechnisch, energetisch und gestalterisch ertüchtigt.
Die Erweiterung der Schule erfolgt ebenfalls viergeschossig in Massivbauweise mit Teilunterkellerung. Funktional wird die Schule um eine Mensa im EG, neue Klassenräume, Gruppenräume, Gemeinschaftsküche und Werkstätten in den Obergeschossen erweitert.
Der Hort-Neubau wird zweigeschossig in Massivbauweise errichtet und ist nicht unterkellert
Geländedaten:
Grundstücksfläche: 9.350 m2
UK Bodenplatte UG -3,92 m / 65,41 m ü. NN
OKFF EG +/- 0,00 m / 69,33 m ü. NHN
OK Gelände neu: -0,95 m / 68,38 m ü. NHN
höchster Grundwasserstand: -9,03 m / 60,3 m ü. NHN
Gebäudedaten:
Bruttorauminhalt BRI (DIN 277): 21.587 m3
Bruttogrundrissfläche BGF (DIN 277): 5.973 m2
Nutzungsfläche NUF (DIN 277): 3.011 m2
Nettoraumfläche NRF (DIN 277): 4.819 m2
Anzahl Geschosse Altbau:
1x UG (partiell als Kriechkeller),
4x OG: (EG bis 3.OG)
Geschosse Erweiterung Schule:
1x UG (Teilunterkellerung),
4x OG: (EG bis 3.OG)
Geschosse Erweiterung Hort:
2x OG: (EG bis 1.OG)
Gebäudeklasse (§ 2 (3) BbgBO):
5 - Sonderbau, im viergeschossigen Gebäudeteil (Schulerweiterung),
3 - Sonderbau, im zweigeschossigen Gebäudeteil (Hort)
Energiestandard: EnEV 2016
Das Los Trockenbauarbeiten umfasst im Wesentlichen die Herstellung:
- abgehängter Decken ohne Akustikanforderungen (ca. 445 m²)
- abgehängter Decken mit Akustiklochung (ca. 2.735 m²)
- von Wandkonstruktionen (ca. 1.110 m²)
- von Vorwandkonstruktionen (ca. 1.040 m²)
- von Innenwand- und Flankendämmungen im Untergeschoss (ca. 46 m²)
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs.2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen. Die Aufforderung wird voraussichtlich bis zum 20.06.2022 zugehen. Die Leistung ist innerhalb von 194 Werktagen nach vorstehend genannter Frist für den Ausführungsbeginn zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6R852
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.