Los 06 - Beton- und Maurerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 GM 04a
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 084-223135)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.senftenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 06 - Beton- und Maurerarbeiten
Die Stadt Senftenberg plant die Sanierung und Modernisierung des Erlebnisbades einschließlich der technischen Anlagen mit Abbruch und der Demontage des bestehenden Eingangsgebäudes und dem Neubau eines Erschließungs- und Funktionstraktes sowie der Außenanlagen. Das Erlebnisbad in seiner jetzigen Form besteht aus mehreren Gebäudeabschnitten und im Norden grenzt das Fitnessstudio Sakura, in Teilbereichen direkt mit einer baulichen Verbindung, an das Bad an. Den Kern des Gebäudekomplexes bildet die Schwimmhalle mit einer Stahlskelettkonstruktion, welche als Typenbau "Typ Anklam" 1971 errichtet wurde. In den Jahren 1994- 1996 wurde die Halle grundhaft saniert, um den Erlebnisbereich und das Eingangsgebäude erweitert und die Freiflächen erhielten ihr heutiges Aussehen. Mit der geplanten Sanierung und Modernisierung sollen die vorhandenen funktionalen, baulichen und technischen Defizite und Mängeln beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Es werden nur Angebote berücksichtigt, denen die ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 beigefügt sind.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen und Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung, dass der Bieter selbst keinen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576, dort Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) aufweist, keine Kapazitäten von Unternehmen oder Personen i. S. v. Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) dieser Verordnung in Anspruch nimmt oder Nachunternehmer oder Lieferanten i. S. v. Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) dieser Verordnung beauftragt.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen und Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung, dass der Bieter selbst keinen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576, dort Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) aufweist, keine Kapazitäten von Unternehmen oder Personen i. S. v. Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) dieser Verordnung in Anspruch nimmt oder Nachunternehmer oder Lieferanten i. S. v. Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) dieser Verordnung beauftragt.
Diese Berichtigung dient der Umsetzung der am 08.04.2022 beschlossenen Verordnung des Rats der Europäischen Union (EU) 2022/576 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.