Rahmenvereinbarung Eisenhydroxidschlamm (EHS)-Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: 2214300202
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Eisenhydroxidschlamm (EHS)-Entsorgung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen.
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die bedarfsgerechte Entsorgung/Verwertung von entwässerten
Eisenhydroxidschlamm (EHS) aus der Wasserbehandlungsanlage Plessa (WBA) einschließlich
Transportleistungen, Bereitstellung Container und Entsorgungskosten.
Deutschland, Land Brandenburg, Landkreis Elbe-Elster, 04928 Plessa, Hauptstraße 50
Die Leistungen umfassen die bedarfsgerechte Entsorgung/Verwertung von entwässerten
Eisenhydroxidschlamm (EHS) aus der Wasserbehandlungsanlage Plessa (WBA), die sich bis
voraussichtlich IV. Quartal 2022 noch im Bau befindet. Für die Zwischenspeicherung des EHS
stehen i.d.R. Schlammsilos mit einem Volumen von mind. ca. 200 m³ zur Verfügung.
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Wesentliche Inhalte der zu erbringenden Leistungen sind:
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1. Containergestellung mit Antransport und Abtransport zur Entsorgungs-/Verwertungsanlage sowie
Tausch der Container vor Ort. Miete und Standzeiten sind zu berücksichtigen.
Betrifft insbesondere Zeiträume mit geringem EHS-Anfall.
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2. Bereitstellung Transportfahrzeuge zur Direktverladung des EHS einschließlich Antransport und
Abtransport zur Entsorgungs-/Verwertungsanlage.
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3. Entsorgung und Verwertung des EHS (inkl. Entsorgungskosten)
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Es handelt sich hier um die Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen in den Zuordnungsklassen:
bis Z 1.2
> Z 1.2 bis Z2
> Z2
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Die Eisenhydroxidschlämme weisen eine rotbraune Färbung durch einen hohen Anteil eisenhaltiger
Inhaltsstoffe auf. Es handelt sich dabei um Eisenhydroxidschlämme aus der Wasserklärung (ASN: 190902).
Aufgrund der geogenen Hintergrundbelastung kann es zur Überschreitung einzelner Parameter kommen
(Zuordnungsklasse > Z2, Art und Höhe der Parameter erlauben eine Einstufung in nicht gefährlichen Abfall).
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Voraussichtliche durchschnittliche jährliche Abnahmemenge (im Einfahrbetrieb): ca. 17.000 Tonnen entwässerter EHS.
Im Zeitraum der Inbetriebnahme/Probebetrieb ist mit weniger EHS-Anfall zu rechnen.
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Die Verladung erfolgt durch den AN in vorheriger Abstimmung mit dem Betreiber. Durch den Betreiber
erfolgt ausschließlich die Freigabe der Verladung und Fernüberwachung.
Eventuell anfallende Nebenkosten, die für die Ausführung der Leistungen erforderlich sind,
sind in die Leistungen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Abfuhr des EHS (mind. 20 % TS) muss bedarfsgerecht erfolgen.
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Bis zum Abschluss des Einfahrbetriebes der Wasserbehandlungsanlage Plessa
Vergabe-Nr.: 2214300202
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach §44 VgV nachweisen, werden verlangt
und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
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- Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder anderer Nachweis der erlaubten
Berufsausübung.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD
akzeptiert.
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Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
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Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen,
werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
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- (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen,
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- (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz
der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr),
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- (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr).
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Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD
akzeptiert.
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Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem
Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: JA / NEIN
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(Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).
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Zum Nachweis, dass der Bewerber nicht wegen Unzuverlässigkeit i.S. § 123 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist,
wird bei Erfordernis der Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt.
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Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
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Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach §46 VgV nachweisen,
werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
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- (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren,
gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, erbrachten wesentlichen Liefer- und
Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des
Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder
privaten Empfängers,
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- (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
Jahren ersichtlich ist,
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- (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
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Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der
Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD
akzeptiert.
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Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
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Eigenerklärung über
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- die Berechtigung zur Annahme der Abfälle (hier: nicht gefährliche Abfälle,
Zuordnungsklassen: bis Z1.2, > Z1.2 bis Z2, > Z2, ASN: 190902)
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- die Verfügung der erforderlichen Annahmekapazitäten - hier: mind. 17.000 t/a EHS (Eisenhydroxidschlamm)
- über das Sammeln und Befördern von Abfällen (hier: nicht gefährliche Abfälle,
Zuordnungsklassen: bis Z1.2, > Z1.2 bis Z2, > Z2, ASN: 190902)
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Das Formblatt Entsorgungskonzept ist vor Beginn der Entsorgung vorzulegen.
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Der Auftragnehmer hat nach Versand des Informationsschreibens 333 (Info über beabsichtigte Vergabe) dem Projektmanagement innerhalb von 11-14 Kalendertagen folgende Nachweise zu übergeben:
Das Entsorgungsunternehmen hat die notwendigen Genehmigungen nach der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) für den Betrieb seiner Anlagen bzw. der Lagerung und
Behandlung von Abfällen nachzuweisen.
Darüber hinaus ist das Zertifikat Entsorgungs-Fachbetrieb (EfbV-Zertifikat im Sinne des § 56 KrWG) vorzulegen. Für Transportleistungen ist die Transportgenehmigung nach §§ 53, 54 KrWG vorzulegen
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Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: [Betrag gelöscht] EUR
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Die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Mengen sind unverbindlich, sie verstehen sich als Richtwerte.
Über- und Unterschreitungen sind zu erwarten. Ein Anspruch auf Gesamtumsatz besteht nicht.
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Der Mengenansatz gilt der Angebotsauswertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
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Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht.
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Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Formblatt 221/222 - Angaben zur Preisermittlung,
- Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend),
- Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
- Formblatt LMBV-Personal für Leitung und Aufsicht.
- Bieterinformation während der Angebotsfrist (wenn zutreffend)
- Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 2022-576_Sanktionen
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Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D):
- Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise und/oder Urkalkulation,
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
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Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (631-EU-Punkt 3.2):
- Urkalkulation
- Eignungsnachweise Nachunternehmer
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lmbv.de