Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neubau einer Dreifelder-Halle auf dem Bildungs- und Integrationscampus Dr. Graf von Arco Oberschule“
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nauen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Neubau einer Dreifelder-Halle auf dem Bildungs- und Integrationscampus Dr. Graf von Arco Oberschule“
Die Stadt Nauen plant den Bau einer Dreifelder-Halle auf dem Bildungs- und Integrationscampus Dr. Georg Graf von Arco Oberschule mit Grundschulteil. Der Oberschulstandort mit Grundschulteil befindet sich in unmittelbarer Nähe zur historischen Altstadt und in Nachbarschaft zu einem Gebiet mit Wohnungen im 1970er Geschosswohnungsbau. Der Schulcampus wird zurzeit mit unterschiedlichen Fördermitteln auf vielfältige Weise qualifiziert und ausgebaut. Die Bestandsgebäude werden energetisch saniert und die Barrierefreiheit hergestellt. Zudem wird der Campus um ein Mehrzweck- / Multifunktionsgebäude und einen Hortneubau (Fertigstellung Sommer 2021) erweitert.
Der Campus soll nun durch die Dreifelder-Halle ergänzt werden, die nicht nur durch den Schul- und Vereinssport genutzt werden soll, sondern auch für verschiedene Veranstaltungen. Die Ausloberin erhofft sich eine kompakte Sporthalle mit einer Nutzfläche (NUF) von ca. 2.111m². Neben dem Neubau der Sporthalle ist der Ausbau zugehöriger Frei- und Verkehrsanlagen geplant.
Für den Bau der Sporthalle sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 5,7 Mio. € veranschlagt. Für die Herstellung der Frei- und Verkehrsanlagen ist der Kostenrahmen mit netto 500.000 € veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische und freiraumplanerische als auch funktionale und wirtschaftlichste Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
Städtebauliches Konzept
Entwurfsbestimmende Leitidee, Imagebildung, Identifikationspotenzial
Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes
Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)
Funktionalität des Erschließungskonzeptes
Gestaltungsqualität und funktionale Qualität
Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes
Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben
Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Flächeneffizienz / Wirtschaftlichkeit
Freiraum- und Erschließungskonzept
Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption
Barrierefreiheit
Funktionalität und Nutzbarkeit
Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland