Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten Zeppelinstr. 55 (Los 1), Handelshof 20 (Los 2) und Grotrianstr. 13 (Los 3) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-3812-133-19
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten Zeppelinstr. 55 (Los 1), Handelshof 20 (Los 2) und Grotrianstr. 13 (Los 3)
Gemeinschaftsunterkunft Zeppelinstraße 55, 14471 Potsdam
Los 1 Zeppelinstraße 55 14471 Potsdam, Los 3 Grotrianstraße 13 14480 Potsdam, Los 2 Handelshof 20 14478 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.04.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu insgesamt 140 Flüchtlingen (Familien, allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i.V.m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden sollen,
b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der
Gemeinschaftsunterkunft,
c) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,
d) Führen einer Belegungsliste,
e) Führen einer Anwesenheitsliste,
f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung
g) für das Zusammenleben der Bewohner/-innen soll die Möglichkeit zur Bildung eines Sprecherrates unterstützt werden,
h) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN mit der zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen,
i) die Gemeinschaftsunterkunft ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
j) der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten der Gemeinschaftsunterkunft verhindern,
k) Führen einer Besucherliste,
l) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
m) Schädlingsbekämpfung,
n) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,
o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimlei-tung auszuhändigen,
p) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung,
q) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen sowie zu speziellen Sprachkursen für Analphabeten
r) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
s) Den Bewohner/-innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken.
t) Unterstützung bei Kontakten im Wohnumfeld,
u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für Kinder innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur Hilfe,
v) Regelmäßige Anleitungen, Aufklärungen und Kontrollen zur selbstständigen Führung des eigenen Haushalts,
w) Beratung zu den Kosten einer Haushaltsführung ,
x) Führen und Einhaltung eines Hygieneplans,
y) Beratung zum Umgang mit Behördenpost. Vermittlung zu Fachberatungsstellen wie z.B. Schuldnerberatungen oder Begleitung zum Jobcenter,
z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre Anliegen zu stärken.
aa) Informationen zum zukünftigem Lebens- und Wohnumfeld bei konkreter Auszugsperspektive,
bb) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen (Anlage B).
cc) vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) -(VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GU Zeppelinstr. 55
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRD7T7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(4) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
5) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
6) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Los 1 Zeppelinstraße 55 14471 Potsdam, Los 3 Grotrianstraße 13 14480 Potsdam, Los 2 Handelshof 20 14478 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.04.2020 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu insgesamt 140 Flüchtlingen (Familien, allein Reisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i.V.m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden sollen,
b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der
Gemeinschaftsunterkunft,
c) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,
d) Führen einer Belegungsliste,
e) Führen einer Anwesenheitsliste,
f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung
g) für das Zusammenleben der Bewohner/-innen soll die Möglichkeit zur Bildung eines Sprecherrates unterstützt werden,
h) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN mit der zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen,
i) die Gemeinschaftsunterkunft ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
j) der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten der Gemeinschaftsunterkunft verhindern,
k) Führen einer Besucherliste,
l) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
m) Schädlingsbekämpfung,
n) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,
o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimlei-tung auszuhändigen,
p) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung,
q) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen sowie zu speziellen Sprachkursen für Analphabeten
r) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
s) Den Bewohner/-innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken.
t) Unterstützung bei Kontakten im Wohnumfeld,
u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für Kinder innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur Hilfe,
v) Regelmäßige Anleitungen, Aufklärungen und Kontrollen zur selbstständigen Führung des eigenen Haushalts,
w) Beratung zu den Kosten einer Haushaltsführung ,
x) Führen und Einhaltung eines Hygieneplans,
y) Beratung zum Umgang mit Behördenpost. Vermittlung zu Fachberatungsstellen wie z.B. Schuldnerberatungen oder Begleitung zum Jobcenter,
z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre Anliegen zu stärken.
aa) Informationen zum zukünftigem Lebens- und Wohnumfeld bei konkreter Auszugsperspektive,
bb) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen (Anlage B).
cc) vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) -(VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Für den Zeitraum 01.05.2022 bis 31.03.2023 wird die Leistungserbringung - Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen - um 50 Plätze für ukrainische Geflüchtete erweitert. Gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) ist die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zur Aufnahme, Unterbringung und migrationsspezifischen Betreuung dieser Personen im Rahmen einer Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gesetzlich verpflichtet.
Mitteilung: Es erfolgte bereits eine zeitlich früheren Auftragserweiterung, die nach der einschlägigen Norm nicht bekannt gegeben werden muss.
Hinweis: Hinsichtlich zum Punkt VII.2.3) wird mitgeteilt, dass gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV keine Angabe zum tatsächlichen Gesamtauftragswert aufgrund des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses des Unternehmens erfolgt. Es erfolgt statt dessen die Angabe [Betrag gelöscht] EUR .
Hinsichtlich zum Punkt VII.1.5) wird informiert, dass der Vertrag bis zum 31.03.2023 laufend ist (Verlängerungsoption).
Durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ist es zu einem massenhaften Zustrom Geflüchteter aus dem Gebiet der Ukraine in das Land Brandenburg gekommen. Das Land Brandenburg hat mit Datum vom 26.04.2022 das Aufnahmesoll für die Landeshauptstadt Potsdam im Jahr 2022 vorläufig auf 1.751 Geflüchtete festgesetzt. Dies bedeutet einen Anstieg von ca. 400% gegenüber den bisherigen Planungen (450 Personen im - Jahr 2022).
Es war für die LHP auch unter hoher objektiver Sorgfältigkeit im Jahr 2020 nicht voraussehbar, dass im Jahr 2022 in der Ukraine sich ein Krieg und eine Fluchtbewegung Richtung Deutschland/Potsdam entwickeln würde und ca. 2.000 Personen zusätzlich in der LHP unterzubringen und zu betreuen sind.
Der Gesamtcharakter des Auftrages hat sich nicht geändert.