Planung und Bau von Erweiterungs- Attraktivierungsmaßnahmen am Freizeitbad Lausitztherme Wonnemar Bad Liebenwerda - GÜ- oder GU-Leistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 / S 174-452751
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Liebenwerda
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04924
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wonnemar.de/bad-liebenwerda
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Bau von Erweiterungs- Attraktivierungsmaßnahmen am Freizeitbad Lausitztherme Wonnemar Bad Liebenwerda - GÜ- oder GU-Leistung
Schlüsselfertige Errichtung der Erweiterungs- und Attraktivierungsmaßnahmen am Freizeitbad Lausitztherme Wonnemar durch einen Generalübernehmer (GÜ) bzw. einen Generalunternehmer (GU), welcher auch Planungsleistungen übernimmt. Die Planungsleistungen werden auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung und der vorhandenen Vorplanungsunterlagen erbracht.
Für die geplanten Erweiterungs- und Attraktivierungsmaßnahmen sind bereits Planunterlagen erstellt worden.
Die Erweiterungsmaßnahmen und Attraktivierungsmaßnahmen untergliedert sich in 8 Maßnahmen in 5 verschiedenen Bereichen des Freizeitbades:
1. Abbruch von Stützwänden und eines Außenbeckens Wasserfläche ca. 200 m²
2. Therme: Anbau einer Thermenerweiterung mit Technikgeschoss, Anbau einer Terrasse an die bestehende Thermenhalle mit Badeebene und Galerieebene, eines kombiniertem Innen- und Außenbeckens und eines Soleschwebebeckens (Wasserfläche innen ca. 140 m²; außen ca. 130 m², BGF des Anbaus ca. 1.700 m²)
3. Therme: Entkernen des bisherigen Mineralforums bis auf das Mineralwasserbecken und Einbau von Dusch-/WC-Anlagen Dampfräumen, Soleinhalationsraum und Kaltwasseranwendung für die Therme (BGF ca. 1.400 m²)
4. SPA: Attraktivierung des bestehenden SPA-Bereichs, BGF ca. 130 m², Modernisierung der Oberflächen, einschl. des Wellnessbeckens, Einbau einer Raumkühlung
5. Außensauna: Errichtung einer Saunalandschaft mit verschiedenen Außenbauwerken um einen Teich mit Salzgrotte, Liegehalle, Erdsauna, Seesauna und Kaminlounge einschl. vollständiger Neugestaltung des Außenbereichs, Modernisierung der Oberflächen des Außenbeckens. BGF 370 m², Fläche Neugestaltung ca. 6.000 m²
6. Innensauna: Teilweises Entkernen des bisherigen Saunabereichs bis auf das Heißbecken, Errichtung von 3 größeren Saunen, eines Dampfbades und eines Soleinhalationsraumes, Erweiterung des Gastrobereichs, Modernisierung der Oberflächen (BGF 860 m²)
7. Rutschenturm: Teilweise Modernisierung der Oberflächen, Bau einer neuen Doppel-Röhrenrutsche (nicht im Förderantrag enthalten)
8. Erlebnis-Außenbereich: Neugestaltung des Erlebnisaußenbereichs, Errichtung eines Kinderaußenbeckens mit Wasserattraktionen (Fläche ca. 2.500 m²; nicht im Förderantrag enthalten)
Das Freizeitbad bleibt in Teilen während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb.
Vorläufiger Zeitplan:
Vertragsabschluss: Ende Januar 2022
Baubeginn: August 2022
Fertigstellung: Dezember 2023
Der Zuschlag kann ggfs. schon auf Erstangebot ohne weitere Verhandlungen erteilt werden (§ 17 Abs. 11 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marbach a. Neckar
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71672
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.tunbau.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.