Einbau eines Autoklaven Referenznummer der Bekanntmachung: TB-7001620-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nuthetal
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dife.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einbau eines Autoklaven
Das Deutsche Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) betreibt experimentelle und angewandte Forschung auf dem Gebiet Ernährung und Gesundheit. Das DIfE beabsichtigt die Anschaffung eines Autoklaven für das Max-Rubner-Laboratorium am Standort Arthur-Scheunert-Allee 155 in Nuthetal. Die Größe des Autoklaven muss so ausgerichtet sein, dass komplette Regalsysteme dekontaminiert werden können.
Deutsches Institut für Ernährungsforschung Arthur-Scheunert-Allee 155 14558 Nuthetal
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Kennblatt des Unternehmens mit Angabe Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Telefon-/Fax-Nummer, Ust.-ID-Nr. und Bankverbindung
- Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB
- bei Eignungsleihe: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
1. Erklärung über den Gesamtumsatz, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht: Bilanz /Gewinn- und Verlustrechnungen seit Unternehmensgründung).
2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung
1. Verpflichtung des Bieters nach dem brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVerG):
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Vereinbarungen zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
2. Eigenerklärung gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahme am Verfahren über den Vergabemarktplatz Brandenburg:
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Es erfolgt kein Versand der Ausschreibungsunterlagen.
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y65R8YK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß Paragr. 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des DIfE gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von Paragr. 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der Paragr. 134, 135 GWB hingewiesen.