Planung Neubau Gemeindehaus in 16303 Schwedt/Oder, Ortsteil Blumenhagen Referenznummer der Bekanntmachung: P 20-2021-A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Neubau Gemeindehaus in 16303 Schwedt/Oder, Ortsteil Blumenhagen
Die Stadt Schwedt/Oder plant den Neubau eines Gemeindehauses in Ortsteil Blumenhagen von Schwedt/Oder an der Stelle des vorhandenen Gemeindehauses (Containerbau).
Die Besonderheit liegt darin, dass das Gemeindehaus mit dem vorhandenen Feuerwehranbau eine Einheit bilden muss, da die Kameraden der Feuerwehr die Räumlichkeiten des Gemeindehauses auch weiterhin mitnutzen werden.
Die Planung beinhaltet alle bau- und haustechnischen Gewerke.
Bei der Planung sind die vorhandenen brandschutztechnischen Belange zu berücksichtigen und diese sowohl für den Neubau als auch für den Anbau der Feuerwehr anzupassen.
Die Objektplanung mit den Leistungsbildern Gebäude/ Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und die Planung der Technischen Ausrüstung soll für die Leistungsphasen 1-8 in Anlehnung an der zurzeit gültigen HOAI erbracht werden. Planungsgrundlage bildet die Aufgabenbeschreibung.
Die Planung ist als Gesamtplanung (Leistungsphasen 1 - 8) für alle Gewerke anzubieten. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistung vor.
Die Aufgabenstellung beinhaltet erste Ideen zur Umsetzung der gewünschten Gebäudeanforderungen. Die äußeren Gebäudeabmessungen und die Einordnung des Neubaus im Grundstück sollten aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse am vorhandenen Standort erhalten bleiben. Alternative Vorschläge und Ideen des Planers sind dennoch erwünscht.
Genehmigungsrechtlich ist ein Bauantrag für das Bauvorhaben erforderlich. Daraus resultierende besondere Leistungen sind unter Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI zu ermitteln und im Angebot und der späteren Planung zu berücksichtigen (ggf. Lärmschutzgutachten, Rückbau -und Entsorgungskonzepte usw.).
Als Kostenprognose wurden für das Vorhaben ca. [Betrag gelöscht] EUR netto ermittelt.
Davon entfallen ca. [Betrag gelöscht] EUR netto auf die Baukosten (KG 200 - KG 600) und geschätzt [Betrag gelöscht] EUR netto auf Planungs- und Nebenkosten (KG 700). Die Aufteilung der Baukosten (netto) nach Kostengruppen wurde wie folgt angenommen:
KG [Betrag gelöscht] EUR
KG [Betrag gelöscht] EUR
KG [Betrag gelöscht] EUR
KG [Betrag gelöscht] EUR
KG [Betrag gelöscht] EUR
Diese Ansätze sind als Grundlage zur Honorarermittlung heranzuziehen.
Die anrechenbaren Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz sind mit [Betrag gelöscht] EUR netto anzusetzen. Der Umbauzuschlag beträgt Null Prozent.
Die Baukosten sind nach DIN 276 zu ermitteln.
Gegebenenfalls ist eine Vor-Ort Begehung durchzuführen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung.
1.Stufe: Leistungsphasen in Anlehnung 1 - 2 HOAI
2.Stufe: Leistungsphasen " 3 - 4 HOAI
Voraussichtlicher stufenweiser Zeitplan:
Vorentwurfsplanung (LPH 1 und 2) September 2022
Es erfolgt eine weitere Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 4
Leistungserbringung LP 3: Dezember 2022
Leistungserbringung LP 4: März 2023
Geplanter Baubeginn: Herbst 2023
Stadt Schwedt/Oder, FB 3, Abt. Baucontrolling/Zentrale Vergabestelle Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder
keine
Die angegebene voraussichtliche Laufzeit des Vertrages von
28 Monaten ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Neubau Gemeindehaus in 16303 Schwedt/Oder, Ortsteil Blumenhagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pruefer-wilke.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter mit ausländischen Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insbes. gem. § 66 BbgBO) vorzulegen.
Der Empfang der elektronischen Rechnungen im Oberschwellenbereich für alle Auftraggebenden ist seit 01.04.2020 verpflichtend. Aufgrund dessen hat die Rechnungslegung elektronisch zu erfolgen.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8R86J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu