AIP Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Fassadenbekleidung Werkstein Referenznummer der Bekanntmachung: VE015 NB3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
AIP Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Fassadenbekleidung Werkstein
Fassadenbekleidung Werkstein
Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam (AIP) An der Sternwarte 16 14482 Potsdam
315 m2 Wärmedämmung Fassade MW 0,032 W/(mK)
145 m2 Perimeterdämmung WE-4 XPS 0,40 W/(mK)
Incl. Ausschnitte, Anarbeiten
378 m2 Bekleidung Naturstein D 40 Kalkstein incl. Verfugung
130 m Sonderanker Bereich Abdichtung
50 m Sonderanker Jalousiekästen
50 m Sonderanker Regenfallrohr
32 m2 Leibungen D30 mm
110 m Versetzlehrgerüste
40 St Außenfensterbank L 1,1-1,2m, B 20 cm, D 4 cm
40 St Ausklinkungen
160 m Brandsperre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Lauster Steinbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY476
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]