Los 2 Bohrplatz- und Bohrkellerbau Referenznummer der Bekanntmachung: 220106_EWP_TF_152
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE138406802
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 2 Bohrplatz- und Bohrkellerbau
Neubau eines temporären Geothermie-Bohrplatzes und einem unterirdischen Bohrkellers inkl. Entwässerung, Zufahrten und Einfriedung.
Potsdam
Für das Abteufen von 2 Tiefenbohrungen bis 2.000 m Tiefe mit einer entsprechenden Bohranlage muss ein Bohrplatz hergerichtet werden. Die Ausschreibung umfasst die Tiefbau- und
Rohbauarbeiten für die Errichtung dieses temporären Geothermie-Bohrplatzes. Der Bohrplatzbau umfasst dabei einfache Schotterflächen und wasserundurchlässige Betonflächen, für die eine entsprechende Entwässerung verlegt und an einen zu liefernden Sammelbehälter angeschlossen werden muss. Für die Aufnahme der zukünftigen Bohrköpfe ist außerdem ein sich auf dem Bohrplatz befindlicher unterirdischer Bohrkeller herzustellen. An den Bohrkeller angrenzend ist ein Fundament für die Bohranlage gemäß der Vorgaben der Statik auszuführen.
Die Ausführungsfristen sind auf Antrag verlängerbar, solange ein Ausführungsende zum 30.10.2022 eingehalten wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen (gemäß Formblatt 124):
- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind,
- in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
- wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
- mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(2) Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz -BbgVergG) in der aktuellsten Fassung
(3) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich bis spätestens zum 03.06.2022, bis 10.00 Uhr über die Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über diese Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(4) Der Nachweis der Eignung ist nach § 42 VgV zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1),III.1.2) und III.1.3). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweiszugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesondertem Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(5) Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist der Leistungsanteil, der an andere Unternehmen untervergeben werden soll, mit Angebotsabgabe zu benennen.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die anderen Unternehmen zu benennen. Für die anderen Unternehmen ist gleichzeitig die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder ist gleichzeitig eine Eigenerklärung gemäß dem Formblatt VHB124 Eigenerklärung zur Eignung (diese umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1, III.1.2) undIII.1.3) vorzulegen. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen.
(6) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind diese Unternehmen mit Angebotsabgabe zu benennen und ist für diese Unternehmen mit Angebotsabgabe der Nachweis der Eignung nach § 42 VgV zu führen. Dieser Nachweis kann mit der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen und umfasst die Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.1.1),III.1.2) und III.1.3). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweiszugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung vorzulegen. Zusätzlich ist mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Kalendertagen nach gesondertem Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(7) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen.
(8) Das Formblatt VHB 124 Eigenerklärungen zur Eignung wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
(9) Bauleiter und Polier müssen auf Grund der zu treffenden technischen Absprachen zwischen AG und AN der deutschen Sprache mächtig sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAAR7KA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland