FBV Kolkwitz I Vermessung der Verfahrensgrenze Referenznummer der Bekanntmachung: 15-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2BR051/P01-081
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlf-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
FBV Kolkwitz I Vermessung der Verfahrensgrenze
Im Landkreis Spree-Neiße im Gebiet der Gemeinde Kolkwitz und der Gemeinde Werben ist die Umringsgrenze des Flurbereinigungsverfahren "Kolkwitz I" (Verf.-Nr. 600119) auf einer Länge von insgesamt ca. 24,2 Kilometer (km) zu untersuchen, zu sichern und anerkennen zu lassen.
Hierfür sind die Leistungen bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu beantragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat seine Befugnis, Liegenschaftsvermessungen im Land Brandenburg durchführen zu dürfen (§ 26 Brandenburgisches Vermessungsgesetz) nachzuweisen.
Im Interesse einer zügigen Auftragsabwicklung wurden vier Lose (Los 1 ca. 7,0 km, Los 2 ca. 5,0 km, Los 3 ca. 8,0 km und Los 4 ca. 4,1 km) gebildet. Mit dem Angebot hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer eine formlose Erklärung abzugeben, dass seine Kapazitäten hinsichtlich Personal und Ausstattung für die Fertigstellung zum geforderten Termin gegeben sind. Diese Erklärung soll als mit Unterschrift versehenes PDF-Dokument vorgelegt werden.
Die Vergütung richtet sich nach der Tarifstelle 4.1.1 der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO in der jeweils gültigen Fassung).
Los 1 (Grenzzüge 1 bis 5)
Verfahrensgebiet Kolkwitz I 03099 Kolkwitz Die Leistungen sind in der Feldlagenumgebung von den Ortslagen Milkersdorf, Papitz, Kunersdorf, Dahlitz, Glinzig und Kolkwitz in der Gemeinde Kolkwitz durchzuführen.
siehe Teilnahmeunterlagen
Es ist beabsichtigt die Loszuweisung an die Bieterinnen und Bieter auszulosen.
Los 2 (Grenzzüge 6 bis 9)
Verfahrensgebiet Kolkwitz I 03099 Kolkwitz Die Leistungen sind in der Feldlagenumgebung von den Ortslagen Milkersdorf, Papitz, Kunersdorf, Dahlitz, Glinzig und Kolkwitz in der Gemeinde Kolkwitz durchzuführen.
siehe Teilnahmeunterlagen
Es ist beabsichtigt die Loszuweisung an die Bieterinnen und Bieter auszulosen.
Los 3 (Grenzzüge 10 bis 13)
Verfahrensgebiet Kolkwitz I 03099 Kolkwitz Die Leistungen sind in der Feldlagenumgebung von den Ortslagen Milkersdorf, Papitz, Kunersdorf, Dahlitz, Glinzig und Kolkwitz in der Gemeinde Kolkwitz durchzuführen.
siehe Teilnahmeunterlagen
Es ist beabsichtigt die Loszuweisung an die Bieterinnen und Bieter auszulosen.
Los 4 (Grenzzüge 14 bis 17)
Verfahrensgebiet Kolkwitz I 03099 Kolkwitz Die Leistungen sind in der Feldlagenumgebung von den Ortslagen Milkersdorf, Papitz, Kunersdorf, Dahlitz, Glinzig und Kolkwitz in der Gemeinde Kolkwitz durchzuführen.
siehe Teilnahmeunterlagen
Es ist beabsichtigt die Loszuweisung an die Bieterinnen und Bieter auszulosen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befugnis, Liegenschaftsvermessungen im Land Brandenburg durchführen zu dürfen (§ 26 Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG).
- Zulassungsurkunde gemäß § 4 Brandenburgisches ÖbVI-Gesetz - BbgÖbVIG
Formlose Erklärung, dass die Kapazitäten hinsichtlich Personal und Ausstattung für die Fertigstellung zum geforderten Termin gegeben sind. Diese Erklärung soll als mit Unterschrift versehenes PDF-Dokument vorgelegt werden.
Diese Erklärung ist erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe (Angebotsphase) abzugeben.
Nachweis der Befugnis, Liegenschaftsvermessungen im Land Brandenburg durchführen zu dürfen (§ 26 Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG).
- Zulassungsurkunde gemäß § 4 Brandenburgisches ÖbVI-Gesetz - BbgÖbVIG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe der Leistung erfolgt durch die Teilnehmergemeinschaft "Kolkwitz I" c/o Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg. Nach Zuschlagserteilung wird die Leistung durch den LELF Dienstsitz Luckau mit begleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRLRQWD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB
beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.