Objektplanung für Laborgebäudesanierung Referenznummer der Bekanntmachung: ESAN-7001593-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nuthetal
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dife.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Laborgebäudesanierung
DIfE-Objektplanung Sanierung E-Gebäude
Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Freianlagen, Leistungen der Tragwerksplanung sowie Beratungsleistungen der Thermischen Bauphysik für die Sanierung eines Forschungs- und Verwaltungsgebäudes auf dem Gelände des Deutschen Institut für Ernährungsforschung (DIfE)
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Umbau- und Modernisierungsmaßnahme mit Erweiterung und mit einem wesentlichen Eingriff in die Konstruktion und den Bestand des Gebäudes oder/und der Anlagen. Das Gebäude ist derzeit komplett in Nutzung. Beabsichtigt ist das Gebäude für die Sanierungen in den jeweiligen Sanierungsabschnitten und Flügeln freizuziehen. Die Sanierungen sollen in zwei Bauabschnitten über mehrere Jahre erfolgen. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen ab 2023/24 erfolgen. Baubeginn soll 2024 sein.
Die Maßnahme ist eine Zuwendungsbaumaßnahme des Landes Brandenburg und des Bundes. Finanziert wird die Sanierung durch eine Sonderzuwendung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg und dem Forschungsministerium der Bundesrepublik Deutschland (Bund: BMBF) in Höhe von ~19,1 Mio. EUR.
In dem Gebäude wurden in dem vom DIfE genutzten Gebäudeteilen in letzten 30 Jahre in unterschiedlicher Qualität und Quantität unregelmäßig Bauinstandhaltungen oder Teilsanierungen durchgeführt. Der Gebäudekomplex wird derzeit gemeinsam durch das Deutschen Institut für Ernährungswissenschaften (DIfE) und von der Universität Potsdam (UniP) durch das Institut für Ernährungswissenschaften (IEW) genutzt. Die Anlagentechnik und die Bausubstanz ist durch die jahrelange intensive Nutzung in den Bereichen der UniP und i.T. der Bereiche des DIfE sanierungswürdig oder die Anlagen/Bauteile sind umfassend abgängig. Mit der Sanierung von zwei Flügeln wird erreicht, dass durch neue hochmoderne Anlagentechnik und die sanierten Nutzflächen, die gestiegenen wissenschaftlichen Anforderungen an moderne und effiziente Infrastrukturen von Laboren, Büro- und Kommunikationsflächen sowie Seminarräumen wieder erfüllt werden.
Deutsches Institut für Ernährungsforschung Arthur-Scheunert-Allee 114-116 14558 Nuthetal
Gegenstand dieses Auftrages sind:
- Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gern. § 33 ff. HOAI für die Lph. 1 bis 9 sowie besondere Leistungen
- Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gern. § 38 ff. HOAI für die Lph. 1 bis 9 sowie besondere Leistungen
- Leistungen der Tragwerksplanung gern. § 49 ff HOAI für die Lph 1 bis 6 sowie besondere Leistungen
- Beratungsleistungen zur Thermischen Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik/Schallschutz, Bau- und Raumakustik)
Die Leistungen der Objektplanung Technischen Ausrüstung werden in einem gesonderten Verfahren vergeben. Zu den weiteren Planungsbeteiligten werden unter anderem Sonderfachleute, wie z. B. Sicherheitskoordinator und ggf. Gutachter gehören.
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in den Bewerbungsunterlagen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 V gV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der vorliegende Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt u. von dem/den Geschäftsführer(n) u./o. dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterschrieben einzureichen. Das Fehlen d. Unterschrift auf d. Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus d. weiteren Verfahren. Es ist möglich, d. mit der Richtlinie 2014/24/EU eingeführte Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in d. alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogenverwandt werden.
3. Unterzeichnete Erklärung nach §§ 123 GWB über d. Nichtzutreffen zwingender Ausschlussgründe (Anlage 2 des Bewerbungsbogens). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Unterzeichnete Erklärung nach §§ 124 GWB über d. Nichtzutreffen fakultativer Ausschlussgründe (Anlage 3 des Bewerbungsbogens). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind d. Angaben d. Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 4 des Bewerbungsbogens). Ferner ist eine Vollmacht für d. bevollmächtigten Vertreter d. Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 5 des Bewerbungsbogens).
6. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, d. als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 4 des Bewerbungsbogens).
7. Beruft sich d. Bewerber o. Bieter, bei d. Erfüllung d. Auftrages auf d. Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in d. 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für d. Nachunternehmer d. Erklärung nach §§ 123, 124 GWB über d. Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe sowie d. Verpflichtungserklärung nach § 36 Abs. 1 VgV vorzulegen (Anlagen 2, 3 u. 6 des Bewerbungsbogens).
Wenn ein Bewerber d. Vergabe eines Teils d. Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten diese Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) d. gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit d. Bewerbung eine entspr. Verpflichtungserklärung d. vorgesehenen Nachunternehmers (Anlage 6 des Bewerbungsbogens) sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers (Anlage 2 und Anlage 3 des Bewerbungsbogens) vorgelegt werden. Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies d. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des Nachunternehmers für d. Auftragsausführung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
8. Unterzeichnete Vereinbarung zur Einhaltung d. Mindestanforderungen nach BbgVergG (Anlage 7 des Bewerbungsbogens). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
9. Nachweis ü. d. Führung d. Berufsbezeichnung "Architekt" durch Kopie d. Eintragungsurkunde in d. Architektenkammer. Angabe d. Eintragungs-Nr. im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerbern: Ist in d. Heimatstaat d. Person d. Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt d. fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt/Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU d. europ. Parlaments u. d. Rates v. 20.11.2013 gewährleistet ist.
Die Leistungsfähigkeit ist im Bewerbungsbogen durch die Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz für die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Siehe Bewerbungsbogen
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der Führungskräfte des Unternehmens und der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter durch Studiennachweise.
b) Vorlage von zwei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten sowie ein Referenzprojekt aus dem Bereich Tragwerksplanung und zwei Referenzprojekte aus dem Bereich Bauphysik auf jeweils max. vier einseitig bedruckten DIN A4- Seiten bzw. zwei einseitig bedruckten DIN A3- Seiten als lose Blätter (nicht laminiert und keine Spiralheftung). Zusätzlich sind für die Referenzen der Objektplanung auf einer DIN A3-Seite aussagefähige Grundriss- und Schnittdarstellungen abzugeben. Nennung der am Auftrag beteiligten Unternehmen (Nachunternehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) mit Nennung des Auftrags-/Leistungsanteils. Gewertet werden nur die im Bewertungsbogen angegebenen Referenzprojekte. Darüberhinausgehende Darstellungen werden nicht gewertet.
c) Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten drei Geschäftsjahre.
Siehe Bewerbungsbogen
1. Natürliche Personen, d. freiberuflich tätig u. entspr. d. Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, d. Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen u. im Land Brandenburg bauvorlageberechtigt sind. Ist in d. Heimatstaat d. Person d. Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt d. fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt/Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der RL 2013/55/EU vom 20.11.2013 gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck d. dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. Nr. 1 benennen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen u./od. juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 u. 2 erfüllen.
4. Bewerber, d. sich bei d. Erfüllung d. Auftrages d. Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen d. Voraussetzung nach Ziffer 1bis 3 erfüllen, ihnen d. erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen u. d. fachliche Eignung nachgewiesen wird. Insbesondere gilt § 36 Abs. 4 VgV § 128 Abs. 1 GWB auch für den NU. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB ist der NU zu ersetzen. Im Falle d. Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe ist d. NU innerhalb einer angemessenen Frist zu ersetzen.
Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von je [Betrag gelöscht]EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden nachzuweisen, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme betragen muss.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitarbeiter dem AG gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y65R7U2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des DIfE, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von §160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]