Ersatzneubau Umfluterwehr Referenznummer der Bekanntmachung: 68006-001/01-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonnewalde
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwv-sonnewalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Umfluterwehr
Für den Ersatzneubau Umfluterwehr Doberlug-Kirchhain in der Kleinen Elster sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 der HOAI zu erbringen.
Die zu erbringenden Planungsleistungen gliedern sich in Grundleistungen der HOAI und Besondere Leistungen. Die Maßnahme beeinhaltet zunächst die Erarbeitung einer Vorplanung. Nach der Freigabe der Vorzugsvariante durch die Begutachtungskommission des Landesamtes für Umwelt Brandenburg und der entsprechenden Finanzierungszusage kann die Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung erfolgen (OPTION).
Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz Finsterwalder Str. 32a 03249 Sonnewalde Das Bauwerk befindet sich in der Gemarkung Doberlug-Kirchhain (Flurstück 246 Flur 5) im Landkreis Elbe Elster. Das Wehr befindet sich nördlich der Stadt Doberlug-Kirchhain am Abzweig der Kleinen Elster (Gwässer II. Ordnung) zum Umfluter Doberlug-Kirchhain (Gewässer I. Ordnung).
Im Zuge der Planung ist zunächst die wasserwirtschaftliche Notwendigkeit der Umgestaltung/Modernisierung des Bauwerkes zu beleuchten. Sofern gegeben, ist die Funktion des Hochwasserschutzes, die Funktion für Natur und Landschaftswasserhaushalt und die Wirtschaft (z.B. Landwirtschaft) darzulegen und zu wichten.
Für die Planung sind die a.a.R.d.T. anzuwenden. Hinsichtlich der ökologischen Durchgängigkeit sind die Vorgaben des "Landeskonzept zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in Brandenburg" sowie das DWA-Merkblatt 509 zu beachten und anzuwenden.
Auf die, für die Maßnahme bedeutenden Rand- und Rahmenbedingungen, auf Ziele und Empfehlungen von Fachplanungen und Raumzwängen ist besonders zu achten. Planungs- und Bauabsichten von Dritten im Maßnahmenbereich sind zu ermitteln und zu beachten.
Die Planung soll so erfolgen, dass möglichst geringe Folgekosten (Unterhaltung, Wartung; Verkehrssicherung, Arbeitsschutz) entstehen.
Im Rahmen der Leistungsphase 1-2 (Vorplanung) ist nach der Grundlagenerhebung eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Neben einem vollständigen Ersatzneubau sind Varianten der grundhaften Instandsetzung zu prüfen.
Die Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme ist durch Vergleich der Varianten nachvollziehbar darzustellen. Die Varianten beinhalten sowohl die Auslegung möglicher Bauweisen und technischer Parameter als auch die Optimierung der Standortwahl. Insbesondere nach den Aspekten "Umweltverträglichkeit", "FFH" und "Vogelschutz" ist die Zielerreichung nach WRRL darzulegen.
Die Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen ist nachzuweisen.
Die Lösungen sind einvernehmlich auf öffentliche und private Belange abzustimmen. In einem Screening-Verfahren ist festzustellen ob für den Ersatzneubau eine UVP-Pflicht besteht. Besteht eine allgemeine oder Vorhabens bezogene UVP-Pflicht sind in einem Scoping-Verfahren alle beizubringenden Unterlagen zu ermitteln. Die Scoping Unterlage ist auf Basis der gewählten Vorzugsvariante anzufertigen.
Mit der Vorlage der Ergebnisse der Vorplanung sind neben einer Kostenschätzung der Investitionskosten auch Angaben zu den erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen und - Intervallen zu machen und eine Schätzung der durch die jeweilige Planungsvariante verursachten jährlichen Unterhaltungskosten abzugeben. Die Kostenangaben für entstehende Unterhaltung und Intervalle können für diejenigen Planungsvarianten entfallen, die sich als nicht realisierungsfähig herausgestellt haben.
Das Honorar ist für folgende Objekte anzugeben:
- Objektplanung ([Betrag gelöscht] EUR anrechenbare Kosten)
- Tragwerksplanung ([Betrag gelöscht] EUR anrechenbare Kosten)
- Technische Ausrüstung ([Betrag gelöscht] EUR anrechenbare Kosten)
- Besondere Leistungen (Baugrunduntersuchung, Betonuntersuchung, Vermessung, Naturschutzfachliche Gutachten)
Die Leistungen der Positionen (Objekt-, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung) der LP 3 bis 4 werden erst nach Bestätigung der Finanzmittelverfügbarkeit auf Grundlage der Finanzierungszusage durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg beauftragt. Der Auftragnehmer hat bei bestehender Finanzierung keinen Anspruch auf weitere Beauftragung.
Optional LP 3-4, Naturschutzfachplanungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Umfluterwehr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber. Es wird darauf Aufmerksam gemacht, dass Bewerber, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung erhalten.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zum 01.04.2022 eletronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich im Internet über den Kommunitkationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
3. Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Angebot eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular 4.2) vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft wird (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird komulativ berücksichtigt.
4. Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen (Fomrulare 4.3 und 4.4) vorzulegen. Die genannten Eigenerklärungen bezogen auf den Dritten sowie die weiteren Erklärungen und Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber komulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
4. Termine in der Verhandlungsvergabe (gilt nur für die 3 ausgewählten Bewerber):
-voraussichtlicher Tag der Absendung der Auffforderung zu Angebotsabgabe: 23.03.2022
-voraussichtliches Ende der Angebotsfrist: 06.04.2022
-voraussichtliche Verhandlungsgespräche: 13.04.2022
-voraussichtliche Zuschlags- und Bindefrist: 23.05.2022
5. Bei gleicher Eignung (Punktgleichheit) entscheidet das Losverfahren (vgl. §75 Abs. 6 VgV)
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6HR7B9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß
§160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1)
Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.