Fäkalienentsorgung 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: GKMP1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübbenau
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03222
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wac-calau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fäkalienentsorgung 2023/2024
Transportleistungen für die mobile Entsorgung, Absaugen, Transportieren und Aufleiten von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Auftraggebers
Verbandsgebiet des WAC Calau
Der Auftrag umfasst die mobile Entsorgung (Absaugen, Transportieren und Aufleiten) von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben und von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Auftraggebers. Die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenen Mengengerüste stammen aus den Jahren 2020 und 2021.
Es besteht eine auftraggeberseitige Verlängerungsoption von 2 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über erlaubte Berufsausübung
2. gültiger Nachweis der Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung
3. gültige Transportgenehmigung nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
1. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
3. aktueller Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
4. aktueller Nachweis der Eintragung in das Register der Industrie- und Handelskammer (nicht älter als 3 Monate)
5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen (nicht älter als 3 Monate)
6. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 3 Monate)
7. aktueller Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 GewO
8. gültiger Nachweis der Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung
9. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
1. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mind. folgende 2fach maximierte Deckungssummen aufweisen:
EUR 2 Mio. für Personenschäden
EUR 1 Mio. für Vermögens- und sonstige Schäden
1. Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
3. Fahrzeugaufstellung mit Angabe der EURO-Norm
4. Angaben zum Personalbestand und deren Qualifikation
5. Erklärung, dass eine Logistiksoftware zur Routenoptimierung genutzt wird
1. Mindestens ein Fahrzeug mit einer Breite von max. 2500 mm und einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 6 t
Abschnitt IV: Verfahren
Die Anwesenheit von Bietern oder deren Bevollmächtigen ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
April bis Juli 2026
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFWR709
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.