Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 24 Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0478/2020-65

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 093-252984)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 24 Bodenbelagsarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0478/2020-65
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau einer Grundschule im Ortsteil Friedrichsthal

Die Stadt Oranienburg beabsichtigt im Ortsteil Friedrichsthal den Neubau einer Grundschule. Im Schulgebäude sind Unterrichtsräume, ein Hort, Schulküche und eine Aula vorgesehen.

Das Bauwerk besteht aus drei Geschossen und ist nicht unterkellert.

Die einzelnen Baukörper werden in Massivbauweise erstellt. Die tragenden Wände werden als Stahlbeton-Konstruktion geplant.

Der Baukörper kragt auf der Nordwestseite auf einem Drittel der Gebäudelänge mit den oberen beiden Geschossen aus.

Nichttragende Wände sind als Mauerwerk und als Trockenbauwand vorgesehen.

Das Baufeld befindet sich in einem Wasserschutzgebiet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 093-252984

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.4.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Anstatt:
muss es heißen:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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