Rechtliche Prüfungen von Vergabeverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: ILB-Verg-2/22: Verg. Prüf.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtliche Prüfungen von Vergabeverfahren
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur rechtlichen Prüfung von Vergabeverfahren von Zuwendungsempfangenden mit auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung ist in drei Lose aufgeteilt, für die jeweils ein Bieter den Zuschlag erhalten soll. Angebote können für ein oder zwei Lose abgegeben werden.
Die benötigten Leistungen werden im Zeitraum bis zum 31.06.2023 in Form von Einzelabrufen beauftragt. Der Leistungszeitraum erstreckt sich bis zur endgültigen Abwicklung der Einzelabrufe. Die Rahmenvereinbarung kann bis 31.12.2023 verlängert werden.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Die Prüfung der Vergaben im kann am Sitz der Auftragnehmer vorgenommen werden.
Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens werden die Zuwendungsempfangenden (ZWE) regelmäßig zur Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus den EU-Fonds (ANBest-EU) verpflichtet. Die ANBest-EU enthalten unter Nr. 3.2 ff die Auflage zur Einhaltung von Vergabevorschriften. Bei Verstößen gegen entsprechende Rechtsvorschriften bzw. sog. Unregelmäßigkeiten sind ggf. finanzielle Berichtigungen bzw. Mittelkürzungen ggü. den ZWE vorzunehmen. Die ILB hat als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde EFRE des operationellen Programms Brandenburg den vergaberechtskonformen Einsatz der Mittel sicherzustellen und dazu in verschiedenen Phasen des Zuwendungsverfahrens entsprechende Kontrollen durchzuführen. Zuständig ist hierfür das Referat Vergabeprüfung. Zur Unterstützung des Referates in der Endphase des operationellen Programms soll zur Umsetzung der Kontrollen eine Rahmenvereinbarung in drei Losen mit Rechtsanwaltskanzleien abgeschlossen werden.
Nach derzeitigen Berechnungen wird insgesamt von ca. 600 Prüfaufträgen ausgegangen. Davon erfasst sind Prüfungen zu jedem Mittelabruf sowie vor der letzten Auszahlung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Die Anzahl der Prüfaufträge kann jedoch leicht nach unten oder oben variieren, da es auf Grund der pandemischen Lage zu Verzögerungen in der Umsetzung der geförderten Projekte gibt und somit ggf. einer Verschiebung der Zeitpunkte der Verwendungsnachweisprüfung.
Pro Los sind ca. 200 Prüfaufträge zu bearbeiten.
Option zur Verlängerung bis maximal zum 31.12.2023 bei Verzögerungen in der Beendigung der Förderprojekte
und der Verwendungsnachweisprüfung.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt zu 100 % aus Mitteln der Technischen Hilfe des EFRE.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Die Prüfung der Vergaben im kann am Sitz der Auftragnehmer vorgenommen werden.
Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens werden die Zuwendungsempfangenden (ZWE) regelmäßig zur Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus den EU-Fonds (ANBest-EU) verpflichtet. Die ANBest-EU enthalten unter Nr. 3.2 ff die Auflage zur Einhaltung von Vergabevorschriften. Bei Verstößen gegen entsprechende Rechtsvorschriften bzw. sog. Unregelmäßigkeiten sind ggf. finanzielle Berichtigungen bzw. Mittelkürzungen ggü. den ZWE vorzunehmen. Die ILB hat als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde EFRE des operationellen Programms Brandenburg den vergaberechtskonformen Einsatz der Mittel sicherzustellen und dazu in verschiedenen Phasen des Zuwendungsverfahrens entsprechende Kontrollen durchzuführen. Zuständig ist hierfür das Referat Vergabeprüfung. Zur Unterstützung des Referates in der Endphase des operationellen Programms soll zur Umsetzung der Kontrollen eine Rahmenvereinbarung in drei Losen mit Rechtsanwaltskanzleien abgeschlossen werden.
Nach derzeitigen Berechnungen wird insgesamt von ca. 600 Prüfaufträgen ausgegangen. Davon erfasst sind Prüfungen zu jedem Mittelabruf sowie vor der letzten Auszahlung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Die Anzahl der Prüfaufträge kann jedoch leicht nach unten oder oben variieren, da es auf Grund der pandemischen Lage zu Verzögerungen in der Umsetzung der geförderten Projekte gibt und somit ggf. einer Verschiebung der Zeitpunkte der Verwendungsnachweisprüfung.
Pro Los sind ca. 200 Prüfaufträge zu bearbeiten.
Option zur Verlängerung bis maximal zum 31.12.2023 bei Verzögerungen in der Beendigung der Förderprojekte
und der Verwendungsnachweisprüfung.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt zu 100 % aus Mitteln der Technischen Hilfe des EFRE.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Die Prüfung der Vergaben im kann am Sitz der Auftragnehmer vorgenommen werden.
Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens werden die Zuwendungsempfangenden (ZWE) regelmäßig zur Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus den EU-Fonds (ANBest-EU) verpflichtet. Die ANBest-EU enthalten unter Nr. 3.2 ff die Auflage zur Einhaltung von Vergabevorschriften. Bei Verstößen gegen entsprechende Rechtsvorschriften bzw. sog. Unregelmäßigkeiten sind ggf. finanzielle Berichtigungen bzw. Mittelkürzungen ggü. den ZWE vorzunehmen. Die ILB hat als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde EFRE des operationellen Programms Brandenburg den vergaberechtskonformen Einsatz der Mittel sicherzustellen und dazu in verschiedenen Phasen des Zuwendungsverfahrens entsprechende Kontrollen durchzuführen. Zuständig ist hierfür das Referat Vergabeprüfung. Zur Unterstützung des Referates in der Endphase des operationellen Programms soll zur Umsetzung der Kontrollen eine Rahmenvereinbarung in drei Losen mit Rechtsanwaltskanzleien abgeschlossen werden.
Nach derzeitigen Berechnungen wird insgesamt von ca. 600 Prüfaufträgen ausgegangen. Davon erfasst sind Prüfungen zu jedem Mittelabruf sowie vor der letzten Auszahlung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Die Anzahl der Prüfaufträge kann jedoch leicht nach unten oder oben variieren, da es auf Grund der pandemischen Lage zu Verzögerungen in der Umsetzung der geförderten Projekte gibt und somit ggf. einer Verschiebung der Zeitpunkte der Verwendungsnachweisprüfung.
Pro Los sind ca. 200 Prüfaufträge zu bearbeiten.
Option zur Verlängerung bis maximal zum 31.12.2023 bei Verzögerungen in der Beendigung der Förderprojekte
und der Verwendungsnachweisprüfung.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt zu 100 % aus Mitteln der Technischen Hilfe des EFRE.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1R7EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.