Villa Liegnitz, Fassadenarbeiten Putz und Anstriche Referenznummer der Bekanntmachung: 2221059
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Villa Liegnitz, Fassadenarbeiten Putz und Anstriche
Fassadenarbeiten Putz und Anstriche
Villa Liegnitz im Park Sanssouci Lennèstraße 7 a 14471 Potsdam
Im Zuge einer umfassenden Generalsanierung des Gebäudekomplexes ist vorgesehen, die Fassaden instand zu setzen und zu sanieren. Die Baukörper und deren unterschiedlichen fassadentechnischen Prämissen
gliedert sich in drei Teilgebäude, die nach ihrer
Entstehung die planungsseitigen Bezeichnungen
- Die Villa - für das Hauptgebäude von 1841 ff.,
- Der Verbindungs- oder Zwischenbau - für den südlich anschließenden Baukörper von 1908,
- Das Kavaliershaus - als Wirtschaftsgebäude aus den Jahren 1852 ff benannt sind.
Für das ausgeschriebene Los besteht das Planungsziel in einer umfassenden Restaurierung und Instandsetzung der
historischen Fassade bei maximalem Erhalt an originaler Bausubstanz.
Die Restaurierung des Bow Windows, des Altans insgesamt sowie aller Schmuckteile, Friese, der Konche Westseite und Ornamente sind Gegenstand eines anderen Loses.
Die Arbeiten können nicht in einem Zuge, sondern zeitversetzt im Kontext mit dem Bauablauf (ggfs. mit Winterunterbrechung) ausgeführt werden. Die Außenwandputze, alle Architekturgliederungen, Stuckaturen und Verblechungen der Fassade sollen
erhalten und ausgebessert werden. Die Anstriche sollen vollständig gemäß den Befunden und der Musterfläche
komplett neu erstellt werden.
Die zu bearbeitenden Fassaden zeigen einen großen Umfang an bauzeitlichem Kalkputz mit teilweise originalem Kalkanstrich undweiteren Beschichtungen mit Ölfarbe. Diese Anstriche sind bleibelastet und müssen fachgerecht entfernt werden. Die Leistung umfasst das Spektrum der restauratorischen
Arbeiten vom Entfernen der bleihaltigen Anstriche möglichst ohne Beschädigung des historischen Putzes in Abhängigkeit von der örtlichen Situation, der Putzfestigung und -ergänzung bis hin zum Auftrag eines
Kalk- Anstrichsystems auf der Fassade.
Basis der Schadstoffbeseitigung ist das
Schadstoffkataster und die dort festgestellten Schadstoffgehalte sowie der A+S- Plan und die Festlegung voraussichtlicher Arbeitsschritte mit der
Bauleitung und dem Schadstoffgutachter.
Es wurde generell festgestellt, dass der historische Putz- Zustand, die Haftzugfestigkeit und Konsistenz des
Altputzes auf allen Gebäudeteilen nicht den heutigen technischen Anforderungen entspricht. Es gibt Verschleißspuren und Hohlstellen, die aber einen Fortbestand des Putzes nicht in Frage stellen.
Entsprechend sind die Putzaufbauten, die Anstriche und die Schadens- und Verschleißbilder unterschiedlich,
denen bei der Instandsetzung Rechnung getragen werden muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sonstiger Nachweis:
Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben gemäß VVOB/A §§ 6EU,
6a EU - 6f EU zu machen:
Präqualifizierte Unternehmen müssen ebenfalls die nachfolgend aufgeführten auf den konkreten Auftrag bezogenen Eignungsnachweise (VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU) erbringen.
Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen
- Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise zum
Arbeitsschutz gemäß TRGS 524 (Sachkunde gemäß TRGS 524,
Unterweisungsprotokolle, Nachweise zu Vorsorgeuntersuchungen...)
- Entsorgungsnachweisdokumentation
Alle Maßnahmen zur Entfernung der Anstriche in
Innenräumen sind als Arbeiten im Umgang mit
Gefahrstoffen gemäß TRGS 505 erfolgt, einzuordnen.
Dementsprechend sind TOP-Maßnahmen (technische,organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen)
vorzunehmen, wie zum Beispiel die Abgrenzung und
Kennzeichnung der Arbeitsbereiche, Unterweisung des
Personals, Ausführung unter PSA, gesonderte Entsorgung usw.
Alle Maßnahmen zur Entfernung der Anstriche sind als
"Arbeiten in kontaminierten Bereichen" gemäß
Vorschriftenwerk TRGS 524 und DGUV 101-104 einzuordnen,
d.h. Ausführung unter PSA, gesonderte Entsorgung usw..
Wandoberflächen zusammenhängend bis etwa 5 m2 pro Wand.
Abschnitt IV: Verfahren
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Bitte beachten Sie, es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung einer Bauleistung. Die Teilnahme von Bietern am Öffnungstermin ist nach VOB/A § 14 EU nicht mehr vorgesehen. Den Bietern werden die Informationen nach VOB/A § 14 EU (3) unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt.
Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYYZY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://spsg.de