Dienstleistungsrahmenvertrages für Projektleistungen im Neuen Finanzmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 12-11-O 1080/A2022#A01#V2022#V002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsrahmenvertrages für Projektleistungen im Neuen Finanzmanagement
Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (MdFE) hat beschlossen, allgemeine Projektleistungen, Beratungsleistungen, Konzipierungs- und Durchführungsleistungen im neuen Finanzmanagement (SAP) auszuschreiben. Hierzu ist ein Leistungsrahmenvertrag vorgesehen. Innerhalb dieses Leistungsrahmens sollen konkrete Projekte im SAP-Umfeld durchgeführt werden können. Im Ergebnis sollen die dann umgesetzten Lösungen innerhalb des NFM-Systems nach den bestehenden Betriebsregeln betrieben werden. Der unter Ziffer II.1.5) angegebene geschätzte Gesamtwert stellt die absolute Höchstgrenze dar. Grundsätzlich wird von einem geschätzten Abrufvolumen von 2.500.000,00 bis [Betrag gelöscht] Euro ausgegangen.
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg Steinstraße 104 - 106 14480 Potsdam
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen Unternehmen in allgemeiner Weise Leistungen anbieten, die das CCoE in die Lage versetzen, neben dem technischen und fachlichen Applikationsbetrieb allgemeine Projekte im SAP Umfeld durchzuführen. Dies umfasst demnach zunächst allgemeine Projektleistungen, Beratungsleistungen, Konzipierungs- und Durchführungsleistungen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen AG und einem qualifizierten AN mit der Befähigung zur Weiterentwicklung des NFM-Rechnungswesens auf Basis von SAP im Land Brandenburg. Anzustrebenden Projekte sind beispielsweise die Umstellung auf S/4 HANA, SAP Grantor Management, die Anpassung der Systeme, z.B. nach einer Reorganisation, die Optimierung der Lösch- und Archivierungslösung, die Ablösung von Fach- und Vorverfahren mit Schnittstellen zur SAP-Kosten- und Leistungsrechnung, die e Rechnung und SAP CCO (SAP Customer Checkout). Die Befähigung bemisst sich insbesondere nach den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Projektmanagement.
Innerhalb dieses vertraglichen Rahmens sollen die Vertragsparteien Einzelverträge (EBV-IT Verträge) abschließen können, mit denen der AN später konkret noch zu bestimmende Projekte oder hierzu vorbereitende Maßnahmen durchführt. Dies können zum Beispiel die Durchführung von Machbarkeitsstudien sowie Konzipierungsleistungen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungsrahmenvertrages für Projektleistungen im Neuem Finanzmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bearingpoint.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMVR7DD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]