AIP Leibnitz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Starkstromanlage Referenznummer der Bekanntmachung: VE045 NB3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
AIP Leibnitz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Starkstromanlage
Starkstromanlagen
Leipnitz-Institut für Astrophysik Potsdam (AIP) An der Sternwarte 16 14482 Potsdam
Errichtung von Mittel- und Niederspannungsanlagen im Neubau
- 1x NSHV 1600 A, 1x GHV 1000A, 1x Stromschienenverbindung Trafo -> NSHV -> GHV
- 20x Unterverteilung, 1.000 Stromkreise, Gebäudesystemtechnik KNX
- 1x Zentralbatterieanlage 28 SK, 200 SL / RZ-Leuchten
- 1x Photovoltaik-Anlage mit 60 PV-Modulen
- 1.600m Hauptleitungen - 4x10/10 - 4x185/95mm2
- 35.000m Installationsleitungen
- 2.085 x Installationsgeräte
- 1100x Beleuchtungskörper, Einbau-, Anbau- und Pendelleuchten
- 10x Außenbeleuchtungsmasten einschl. Mastaufsatzleuchte
- 150x Schall- und Brandschotte
- 26m2 Doppelbodenanlage für elektrische Betriebsräume
- Rückbau und Entsorgung begehbare Transformatorenstation, einschl. techn. Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Elektroanlagenbau Zschopau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zschopau
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY4UV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]