Erweiterung und Modernisierung Grundschule Lehnitz, Los 29, Heizungs- u. Sanitärinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0033/2021-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Modernisierung Grundschule Lehnitz, Los 29, Heizungs- u. Sanitärinstallationsarbeiten
Erweitertung und Modernisierung Grundschule Lehnitz - Los 29 Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten
Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister Dianastraße 13 16515 Oranienburg
Heizungsinstallation Neubau:
Zur Versorgung der RLT-Anlagen und der Beheizung des Untergeschosses mit Heizkörpern
gelangt eine neu zu errichtende Kesselanlage (Wandkessel) einschl. Abgasschornstein zum Einsatz.
Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe soll die beiden Obergeschosse mit einer Fußbodenheizung versorgen.
Heizungsinstallation Altbau:
Die Wärmeerzeugung für das Gebäude erfolgt durch eine hocheffiziente raumluft- unabhängige Gas- Brennwerttherme (Wandkessel) zur Montage vor der Wand in Verbindung mit einem Abgasrohrsystem aus Kunststoff.
Sanitärinstallation:
- komplette Neusinstallation von Trink- und Schmutzwasserleitungen
- komplette Neuinstallation von Sanitärobjekten in WC- Bereichen und Klassenräumen
- Demontage von Trink- und Schmutzwasserleitungen, Sanitärobjekten im Altbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis!
Gemäß § 20 VOB/A kommt der Auftraggeber mit dieser Bekanntmachung seiner Informationspflicht nach.
Auf geeignete Weise hat der Auftraggeber, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil über den vergebenen Auftrag zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1R7L3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.