Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 23 Putzarbeiten Innen Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0477/2020-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 23 Putzarbeiten Innen
Neubau einer Grundschule im Ortsteil Friedrichsthal
Neubau Grundschule Friedrichsthal Friedrichsthaler Chaussee 65 16515 Oranienburg
Putzarbeiten Innen
1. Baustelleneinrichtung 1 psch
2. Schutzabdeck. Fenster Folie bis 10 m2 250,00 m²
3. Schutzabdeck. Fenster Folie ab 10 m2 410,00 m2
4. Schutzabdeck. Zarge Folie bis 2m² 81,00 St
5. Schutzabdeck. Zarge Folie bis 3m² 11,00 St
6. Schutz Heizungsrohre am Boden 260,00 m
7. Umsetzen des Schutzes Heizungsrohre 520,00 m
8. Schutzabdeckung Anlagen, Folie - PE 0,4 mm 50,00 m2
9. Untergrund reinigen Beton haftungsmindernde Schicht 5.100,00 m²
10. Untergrund reinigen Mauerwerk 1.750,00 m2
11. Haftbrücke mineralisch Innenwand Beton 5.100,00 m²
12. Grundierung stark saugender Untergründe 1.750,00 m2
13. Eckprofil Innenputz Stahl verz D 15 mm bis Höhe von 3,50 m 1.460,00 m
14. Eckprofil Innenputz Stahl verz D 15 mm ab Höhe von 3,50 m
440,00 m
15. Schlitz/ Fehlstelle füllen Innenwand Kalkzementputz 210,00 m
16. Putzträger Rippenstreckmetall Stahl verz D 0,2mm 200,00 m²
17. Innenputz zweilagig Innenwand Kalkzementputz D 15 mm Q2
4.210,00 m²
18. Zulage Mehrdicke 5 mm Innenputz einlagig Innenwand 4.210,00 m2
19. Zulage Lehrenputz, Q3 190,00 m2
20. Innenputz zweilagig Innenwand Kalkzementputz D 15 mm Q2
1.600,00 m2
21. Zulage Mehrdicke 5 mm Innenputz einlagig Innenwand
1.600,00 m2
22. Innenputz zweilagig Brüstung Kalkzementputz D 15 mm Q2
250,00 m²
23. Zulage Mehrdicke 5 mm Innenputz einlagig Brüstung 250,00 m2
24. Innenputz zweilagig Leibung/ Sturz B 15-20 cm Kalkzementputz D 15 mm Q2 510,00 m
25. Zulage Mehrdicke Innenputz einlagig Leibung/Sturz 510,00 m
26. Innenputz zweilagig Treppenhauswand Kalkzementputz D 15 mm Q2 600,00 m²
27. Zulage Mehrdicke 5 mm Innenputz einlagig Treppenhauswand 600,00 m2
28. Füllen von Heizkörpernischen mit Mörtel 130,00 St
29. Abstoßen von Bitumenbahnen 850,00 lfm
30. Bewegungsfugenprofil 290,00 lfm
31. Verputzen Kleinflächen innen Kalkzementputz D 15 mm 1,5-2,5m2
20,00 St
32. Vorgezogenes Putzen Teilflächen innen Kalkzementputz D 15 mm 1,0-2,5m2 68,00 St
33. Nachträgl.Putzen Teilflächen innen Kalkzementputz D 15 mm 1,5-2,5m2 20,00 St
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Putzarbeiten
Nationale Identifikationsnummer: DE242541842
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dannenwalde
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 16866
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis!
Gemäß § 18 EU Abs. 4 VOB/A kommt der Auftraggeber mit dieser Bekanntmachung seiner Informationspflicht nach.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1R7FY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.