Baulos 1 - Ersatzneubau Schleuse Kannenburg (baulicher Teil) Referenznummer der Bekanntmachung: SKB007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Templin
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17268
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.templin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baulos 1 - Ersatzneubau Schleuse Kannenburg (baulicher Teil)
Das Baulos 1 (baulicher Teil) des Vorhabens "Ersatzneubau Schleuse Kannenburg" umfasst die Baugrube, den Massivbau des Schleusenbauwerks, die Vorhäfen, die Überführungsanlage (Fußgängerbrücke) sowie die Außenanlagen der Schleuse Kannenburg.
Schleuse Kannenburg Kannenburger Schleuse 1 17268 Templin
Das Baulos 1 (baulicher Teil) des Vorhabens "Ersatzneubau Schleuse Kannenburg" umfasst die Baugrube, den Massivbau des Schleusenbauwerks, die Vorhäfen, die Überführungsanlage (Fußgängerbrücke) sowie die Außenanlagen der Schleuse Kannenburg.
Die Schleusenkammer wird in Spundwandbauweise mit einer offenen Sohle und die Häupter werden in Stahlbetonbauweise in einem geschlossenen Spundwandkasten ausgeführt.
Der Bauauftrag hat im Wesentlichen folgende Bauleistungen zum Inhalt:
Allgemeine Arbeiten:
- Technische Bearbeitung
- Baufeldfreimachung, Schaffung einer bauzeitlichen Zufahrt
- Bauhilfsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen
Ersatzneubau des Schleusenbauwerkes:
- Ramm- und Spundwandarbeiten zur Herstellung der Baugrube für das geplante Schleusenbauwerk
- Verankerungs- und Aussteifungsarbeiten
- Erdarbeiten und Nassbaggerung
- Wasserhaltung
- Abbruch der vorhandenen Schleusenanlage einschließlich Rückbau der Pfahlrostgründung
- Beton - und Stahlbetonarbeiten
- Wasserbauarbeiten zur Herstellung der offenen Kammersohle
- Ausrüstung von Wasserbauwerken
- Stahlbau- und Schlosserarbeiten für Tore und Ausrüstung
Gestaltung der Vorhäfen:
- Ramm- und Spundwandarbeiten zur Erneuerung der Uferwände
- Erdarbeiten und Nassbaggerung
- Abbruch der vorhandenen Wartestellen, Ziehen der Dalben und Rückbau der Pegel
- Wasserbauarbeiten zur Sohlsicherung
- Ausrüstung von Vorhäfen
- Stahlbau- und Schlosserarbeiten für Wartestellen und Uferwandausrüstung
- Ausrüstung von Wasserbauwerken
Überführungsanlage
- Errichtung einer Rad- und Fußgängerbrücke am Oberhaupt analog einer sogenannten typischen Spreewaldbank
Abschließende Arbeiten:
- Landschaftsbau (Planzungen, Rasensaat ...)
- Gestaltung Wege, Flächen und Zufahrten (Pflaster, Rasenschotter ...)
- Montage von Rettungseinrichtungen
- Inbetriebnahme der Schleusenanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baulos 1 - Ersatzneubau Schleuse Kannenburg (baulicher Teil)
Ort: Lindow
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCPR7FQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]