Rahmenvertrag Apple und Zubehör - RVApple2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2022 EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Apple und Zubehör - RVApple2022
Der Landkreis Potsdam Mittelmark (im Weiteren auch Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt zur Abdeckung der aktuellen und künftigen Anforderungen des laufenden Betriebes IT-Systeme, IT-Komponenten sowie dazugehöriges Zubehör über einen Rahmenvertrag zu beschaffen.
Diese Beschaffungen sollen über einen Webshop des Auftragsnehmers abgerufen werden.
Die Lieferung und Übergabe der IT-Systeme und IT-Komponenten soll durch den Auftragnehmer (AN) qualifiziert vorbereitet und innerhalb der vorgegebenen Fristen gesichert über einen definierten Verfahrensweg umgesetzt werden.
Der Rahmenvertrag umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Apple Systeme und Apple Zubehör
-- Apple iPad
-- Apple iMac
-- Apple MacBook
-- Apple Mac Mini
-- Apple TV
-- Apple Zubehör für Apple Produkte, u.a. bestehend aus:
--- Stifte
--- Fernbedienungen
- Zubehör für Apple Systeme von anderen Herstellern
-- Hüllen, Folien, Eingabegeräte
-- Verbindungskomponenten
-- Ladestationen, Ladewagen und Halterungen
- Softwareprodukte
-- Mobile Device Management Jamf School
Die weitergehende Installation, Konfiguration und Integration der IT-Systeme und IT-Komponenten in den laufenden Betrieb erfolgen eigenständig durch den Auftraggeber.
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Die einzelnen Lieferorte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Abdeckung der aktuellen und künftigen Anforderungen des laufenden Betriebes Apple Geräte und Zubehör über einen Rahmenvertrag zu beschaffen.
Diese Beschaffungen sollen über einen Webshop des Auftragsnehmers abgerufen werden.
Die Lieferung der Komponenten soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung bzw. Abruf erfolgen. Im Rahmen der Lieferung sind die zu liefernden IT-Systeme durch den Auftragnehmer im Apple School Manager zu registrieren.
Die Lieferung soll durch einen Auftragnehmer (AN) auf Basis des Rahmenvertrages sowie der EVB-IT Kauf-AGB umgesetzt werden.
Für das Jahr 2022 dieses Rahmenvertrages gewährleistet der Auftraggeber einen initialen Abruf auf Basis der im Leistungsverzeichnis definierten Position mit folgendem Umfang:
1. mindestens 750 Apple iPads zzgl. Zubehör
2. mindestens 70 Apple iMac zzgl. Zubehör
3. mindestens 18 Apple MacBook Pro zzgl. Zubehör
4. mindestens 12 Apple Mac Mini zzgl. Zubehör
5. mindestens 850 Jamf School Lizenzen
Beim initialen Abruf legt der Auftraggeber besonderen Wert auf die schnellstmögliche Auftragsabwicklung. Sollte die Bereitstellung des Webshops gemäß den im Folgenden aufgeführten Bedingungen dem entgegenstehen, erfolgt der initiale Abruf außerhalb des Webshops.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Apple und Zubehör -RVApple2022
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
2) Durch diese Bekanntmachung wird das Angebotsverfahren begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen sowie den weiteren Erklärungen gemäß Vergabeunterlagen mit einem Angebot um den Auftrag bewerben.
3) Bewerber und Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
4) Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum14.03.2022, 12.00 Uhr an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
5) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
6) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR7K5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]