Rahmenvereinbarung Ökologische Baubegleitung,faunistische und floristische Kartierungsleistungen sowie naturschutzfachliche Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2304300127
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Ökologische Baubegleitung,faunistische und floristische Kartierungsleistungen sowie naturschutzfachliche Planungsleistungen
Durchführen von faunistischen Kartierungen sowie floristischen Kartierungen, Durchführen einer ökologischen Baubegleitung, Erstellen von naturschutzfachlichen Gutachten (wie z. B. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Biotopschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, etc.)
Wenn ein Bieter in mehreren Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, dann erhält er das Los mit dem größten Leitungsvolumen.
Los 1 - Nordraum (Landkreis SPN)
Landkreis Spree-Neiße
Die Leistung selbst kann das Kartieren von Flora und Fauna, das Erstellen von Umweltgutachten sowie das Durchführen von ökologischen Baubegleitungen beinhalten. Der Anteil der jeweiligen Leistung ist nicht abschätzbar. Das Leistungsgebiet erstreckt sich über die geamte Lausitz und wird in 5 verschiedenen Losen vergeben.
Die Leistungen ab 1.1.2023 stehen unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des zwischen Bund und Ländern ausverhandelten „Sechsten ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2023-2027 (VA VII)“.
- wiederkehrende Leistungen, jährliche Option für 2024, 2025 und 2026
- Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09. des vorhergehenden Vertragsjahres.
Los 2 - Bereich Mitte/West (Landkreis EE und OSL)
Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz
Die Leistung selbst kann das Kartieren von Flora und Fauna, das Erstellen von Umweltgutachten sowie das Durchführen von ökologischen Baubegleitungen beinhalten. Der Anteil der jeweiligen Leistung ist nicht abschätzbar. Das Leistungsgebiet erstreckt sich über die geamte Lausitz und wird in 5 verschiedenen Losen vergeben.
Die Leistungen ab 1.1.2023 stehen unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des zwischen Bund und Ländern ausverhandelten „Sechsten ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2023-2027 (VA VII)“.
- wiederkehrende Leistungen, jährliche Option für 2024, 2025 und 2026
- Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09. des vorhergehenden Vertragsjahres.
Los 3 - Bereich Restlochkette (Landkreis OSL und BZ)
Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Bautzen
Die Leistung selbst kann das Kartieren von Flora und Fauna, das Erstellen von Umweltgutachten sowie das Durchführen von ökologischen Baubegleitungen beinhalten. Der Anteil der jeweiligen Leistung ist nicht abschätzbar. Das Leistungsgebiet erstreckt sich über die geamte Lausitz und wird in 5 verschiedenen Losen vergeben.
Die Leistungen ab 1.1.2023 stehen unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des zwischen Bund und Ländern ausverhandelten „Sechsten ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2023-2027 (VA VII)“.
- wiederkehrende Leistungen, jährliche Option für 2024, 2025 und 2026
- Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09. des vorhergehenden Vertragsjahres.
Los 4 - Bereich Ostsachsen (Landkreis BZ und GR)
Landkreise Bautzen und Görlitz
Die Leistung selbst kann das Kartieren von Flora und Fauna, das Erstellen von Umweltgutachten sowie das Durchführen von ökologischen Baubegleitungen beinhalten. Der Anteil der jeweiligen Leistung ist nicht abschätzbar. Das Leistungsgebiet erstreckt sich über die geamte Lausitz und wird in 5 verschiedenen Losen vergeben.
Die Leistungen ab 1.1.2023 stehen unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des zwischen Bund und Ländern ausverhandelten „Sechsten ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2023-2027 (VA VII)“.
- wiederkehrende Leistungen, jährliche Option für 2024, 2025 und 2026
- Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09. des vorhergehenden Vertragsjahres.
Los 5 - Bereich Klare Spree
Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Bautzen, Görlitz
Die Leistung selbst kann das Kartieren von Flora und Fauna, das Erstellen von Umweltgutachten sowie das Durchführen von ökologischen Baubegleitungen beinhalten. Der Anteil der jeweiligen Leistung ist nicht abschätzbar. Das Leistungsgebiet erstreckt sich über die geamte Lausitz und wird in 5 verschiedenen Losen vergeben.
Die Leistungen ab 1.1.2023 stehen unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des zwischen Bund und Ländern ausverhandelten „Sechsten ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2023-2027 (VA VII)“.
- wiederkehrende Leistungen, jährliche Option für 2024, 2025 und 2026
- Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09. des vorhergehenden Vertragsjahres.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw.
- einer Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124_LD
akzeptiert.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen.
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach VgV § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr)
- Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben.
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bewerbers/ Bieters in den allgemein zugänglichen Listen, z. B. der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) bzw. einer Eigenerklärung zur Eignung akzeptiert.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen.
Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
- Der Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit i.S. § 123 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird bei Erfordernis der Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
-geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der letzten 5 Jahre gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung
-durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren
-Angaben zu technischen Fachkräften/technischen Stellen die für die Leistungserbringung eingesetzt werden
Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend),
- Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
- Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend),
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-PunktD):
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu übergeben:
- Referenznachweise sind mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum.
NACHWEISE ODER EIGENERKLÄRUNG:
1. Nachweis, dass das eingesetzte Personal über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in den Fachrichtungen Landschaftsplanung oder Landeskultur und Umweltschutz oder Biologie oder Umweltmonitoring oder vergleichbarer Studiengänge verfügt oder Eigenerklärung, dass diese vor Leistungsbeginn ohne gesonderte Aufforderung vorgelegt werden;
2. Nachweis, dass das Projektteam aus mindestens vier Mitarbeitern mit unter Punkt 1 genannten Qualifikationen mit jeweils mindestens 2 Jahren Berufserfahrungen besteht oder Eigenerklärung, dass diese vor Leistungsbeginn ohne gesonderte Aufforderung vorgelegt werden;
3. Nachweis des Zertifikates „Umweltbaubegleitung“ (oder vergleichbar) des eingesetzten Personals (mindestens 3 Mitarbeiter des Projektteams) oder Eigenerklärung, dass dieses Zertifikat vor Leistungsbeginn ohne Aufforderung dem AG vorgelegt wird;
4. Nachweis des Zertifikates „Ameisenheger“ (oder vergleichbar) des eingesetzten Personals (mindestens 1 Mitarbeiter des Projektteams) oder Eigenerklärung, dass dieses Zertifikat vor Leistungsbeginn ohne Aufforderung dem AG vorgelegt wird
REFERENZEN:
5. mindestens 1 ausgeführte Referenz zur ökologischen Baubegleitung bei artenschutzrechtlichen Abfang- und Umsiedlungsaktionen für Reptilien als auch Amphibien in den letzten 5 Jahren gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung;
6. Jeweils mindestens 1 ausgeführte Referenz zu faunistischen Kartierungen für die folgenden Artengruppen: Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Libellen, Schmetterlinge in den letzten 5 Jahren gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung;
7. Jeweils mindestens 1 ausgeführte Referenz zu floristischen Kartierungen (Biotoptypenkartierung und Pflanzen) in den letzten 5 Jahren gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung;
8. jeweils 1 ausgeführte Referenz zu allen folgend genannten naturschutzfachlichen Planungsleistungen: Artenschutzfachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, SPA-Verträglichkeitsuntersuchung, in den letzten 5 Jahren gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht.
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich teilweise in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend),
- Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
- Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend),
- Honorarkalkulation,
- Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 2022-576_Sanktionen
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-PunktD):
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
- Grundlagen der Preisermittlung (auf Verlagen des AG)
Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 8.971.200,00 €
Die Höchstwerte pro Los für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen betragen:
Los 1: 1.794.240,00 €
Los 2: 1.794.240,00 €
Los 3: 1.794.240,00 €
Los 4: 1.794.240,00 €
Los 5: 1.794.240,00 €
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Land: Deutschland