Bildungscampus Wittstock/Dosse - Schulzentrum, Planung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1 bis 3 und 7 (HLS/Küche) Referenznummer der Bekanntmachung: 20200304WITTUFPHLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittstock
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungscampus Wittstock/Dosse - Schulzentrum, Planung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1 bis 3 und 7 (HLS/Küche)
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (HLS und Küche) entsprechend den LPh 1-6 § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI für den Bildungscampus Wittstock/Dosse – Schulzentrum u. A. bestehend aus dem Produktionsgebäude, dem Kesselhaus und den Sheddachhallen.Vergabe-Nr. 20200304WITTUFPHLS. Die Ausführung erfolgt in 4 Leistungsstufen.
Bildungscampus Wittstock/Dosse-Schulzentrum
Walter-Schulz-Platz 3
16909 Wittstock/Dosse
Die Stadt Wittstock/Dosse hat sich zum Ziel gesetzt, das bestehende Schulangebot zu stärken und mit Blick auf die zukünftigen Anforderungen zu qualifizieren. Ziel ist hierbei, die Schulstandorte gemäß den baulichen und pädagogischen Anforderungen der „Schule von morgen“ anzupassen. Damit verbunden ist ein bedarfsgerechtes Schulangebot, das ausreichende Kapazitäten vorhält, um flexibel auf die zukünftige Schülerentwicklung reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Wittstock/Dosse frühzeitig mit der Prüfung bestehender Potenzialflächen im Kernstadtbereich begonnen. Vorrangiges Ziel ist es, das Schulangebot mit Blick in die Zukunft zu qualifizieren und auch weiterhin im Kernstadtgebiet zu bündeln. Die Planungen zur Revitalisierung und Umnutzung der Alten Tuchfabrik am Dosseteich zu einem Bildungscampus ist somit das Schlüsselobjekt zur Stadtentwicklung für die nächsten Jahre. Es ist geplant hier neben einem Schulzentrum als Ankernutzung, auch die Musik- und Volkshochschule sowie berufsbildende Angebote anzusiedeln. Die Durchführung eines interdisziplinären Wettbewerbes im Jahr 2019 und die daraus resultierende Beauftragung der Hochbau- und Landschaftsplaner war ein bedeutender Schritt für die weitere Entwicklung des Schulzentrums, welches hier Auftragsgegenstand sein soll und aus der Zusammenlegung der heutigen Diesterweg-Grundschule und der Dr.-Wilhelm-Polthier-Oberschule, sowie eines Hortes gegründet wird. Das Schulzentrum wird im sechsgeschossigen Produktionsgebäude (mit Ausnahme des Dachgeschosses u. a. aufgrund erhöhter Brandschutzanforderungen), dem Kesselhaus, sowie den angrenzenden Sheddachhallen untergebracht. Alle Gebäude sind in der Denkmalliste des Landes Brandenburg als Einzeldenkmale aufgelistet. Die Einpassung der Schulnutzung hat daher unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen zu erfolgen. Eigenständige Neubauten sind aufgrund des Denkmalschutzes nicht erwünscht.
Die Stadt Wittstock/Dosse hat sich zum Ziel gesetzt die Wärmeversorgung als auch die Wärmeenergiebedarfe möglichst wirtschaftlich erneuerbar zu erreichen. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung in Zusammenarbeit mit den Architekten und Fachplanern ist ein Energiekonzept zur Wärmeversorgung für das neue Schulzentrum zu erarbeiten (unter Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten und des Wettbewerbsergebnisses) mit dem Ziel Wärmeenergiebedarfe zu minimieren und die Bedarfsdeckung möglichst erneuerbar zu erreichen. Zudem muss hierfür eine Potentialanalyse zu lokalen Quellen erfolgen (z. B. Geothermie, BHKW).
Weiterhin ist im Rahmen einer Variantenuntersuchung in Zusammenarbeit mit den Architekten ein Lüftungskonzept für die verschiedenen Nutzungen zu erarbeiten, mit dem Ziel ggf. notwendige Lüftungstechnik zu minimieren und betriebsoptimiert auszulegen sowie eine gute Behaglichkeit und Raumluftqualität zu erreichen. Zudem sind Bestandteile dieses Vertrages Themen im Bereich technische Gebäudeausrüstung und Sanitär. Die Stadt Wittstock/Dosse plant das Essen für die Schüler und Schülerinnen in einer eigenen Großküche selbst herzustellen. Hierbei sind ca. 800 Portionen pro Tag angedacht. Die Stadt Wittstock/Dosse beteiligt sich schon seit einigen Jahren mit den Schulen am Projekt „Mission Energiesparen“. Dieser Ansatz soll im Zuge der zukünftigen Nutzung erneuerbarer Energien aufgegriffen werden. So ist es gewünscht, die Energieversorgung am zukünftigen Bildungscampus für den Nutzer erkennbar und erlebbar zu machen.
Als Orientierungshilfe zur IT-Ausstattung sollen die Mindeststandards des Digitalpakts in der jeweils gültigen Fassung gelten.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 nach HOAI 2013; 1. Stufe: Lph 1-3; 2. Stufe: Lph 4; 3. Stufe: LPh 5; 4. Stufe: LPh 6-9; jeweils ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland