Sanierung Scheederstr. 51-51c- Bekanntmachung 39 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_wobaukwh_ss51_GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wobauge-kw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Scheederstr. 51-51c- Bekanntmachung 39 VgV
Generalplanungsleistungen bzw. Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung eines Mehrfamilienhauses in der Scheederstr. 51-51c am Standort Königs Wusterhausen
Scheederstr. 51-51c 15711 Königs Wusterhausen, Fontaneplatz 1 15711 Königs Wusterhausen
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind die Architekten-, Ingenieur- und Beratungsleistungen für die Sanierung des Gebäudes in der Scheederstraße 51- 51c in 15711 Königs Wusterhausen. Es handelt sich um ein Gebäude mit insgesamt 24 Wohnungen und 1.342 m² Wohnfläche. Das Gebäude besteht aus zwei Vollgeschossen, einem ausgebauten Dachgeschoss im Steildachbereich. Das Gebäude ist voll unterkellert und wurde ca. 1987/88 in Mauerwerksbau errichtet. Die Erschließung erfolgt über vier Treppenhäuser mit straßenseitigem Zugang und rückseitigen Nebeneingang. Das Objekt ist gekennzeichnet von regelmäßigen baulichen Instandhaltungen (Bsp. Treppenhäuser und wie vor beschrieben), aber ohne durchgreifende Modernisierungen bzw. Instandsetzungen. Die Wohnungen sind vollständig vermietet, d.h. die Baumaßnahmen werden im bewohnten Zustand durchgeführt.
Ergänzend wird auf Nr. 1.4 des Vertragsentwurfs verwiesen.
Die Planungsleistungen beinhalten Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand
2021 (im Folgenden HOAI) für die Grundleistungen der Leistungsphasen (LP) 1 bis 3 und Besondere
Leistungen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI,
- Freianlagenplanung nach § 39 HOAI,
- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI und
- Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI mit den
o Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen),
o 2 (Wärmeversorgungsanlagen),
o 3 (Lufttechnische Anlagen),
o 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) sowie
o Leistungen für Brandschutz nach Heft Nr. 17 der AHO- Schriftenreihe, 3. Auflage 2015, LP 1 bis 3 und Leistungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 15, Stand März 2011 - Leistungen der Baustellenverordnung, LP 1.
Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und seinen Anlagen.
Der Vertrag enthält Optionen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen
der LP 4 bis 9 sowie Besondere Leistungen,
- Freianlagenplanung: Grundleistungen der LP 4 bis 9,
- Tragwerksplanung: Grundleistungen der LP 4 bis 6,
- Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 5:
o Grundleistungen der LP 4 bis 9 sowie Besondere Leistungen und
o Leistungen für Brandschutz nach Heft Nr. 17 der AHO-Schriftenreihe, 3. Auflage 2015, LP 4 bis 5 und 8 und Leistungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach AHO Schriftenreihe, Heft Nr. 15, Stand März 2011 - Leistungen der Baustellenverordnung, LP 2.
Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Bei Abruf sämtlicher Optionen verlängert sich die Vertragslaufzeit bis ca. Dezember 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
CXP9YL4RJBC
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL4R7NF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisgegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).