Gemeinde Zeuthen - Generalübernehmerleistungen Schulerweiterungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: GZ 01/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zeuthen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Zeuthen - Generalübernehmerleistungen Schulerweiterungsbau
Auf dem Grundstück der Grundschule am Wald, Forstallee 66 in 15738 Zeuthen, ist der Neubau eines zweigeschossigen Multifunktionsgebäudes beabsichtigt.
Grundschule am Wald Forstallee 66 15738 Zeuthen
Im Jahr 1995 wurde am o.g. Standort eine dreizügige Grundschule (ohne Hort) für 540 Schülerinnen und Schüler in 18 Klassen eröffnet. In den Jahren 2006 und 2008 wurde die Grundschule um zwei weitere Gebäude erweitert. Die Gemeine Zeuthen beabsichtigt nunmehr, ein weiteres Multifunktionsgebäude zur Essensversorgung und Hortbetreuung inklusive Erschließung, Außenanlagen und Ausstattung zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Planung und schlüsselfertige Errichtung eines zweigeschossigen barrierefreien Neubaus unter Beachtung der planungsrechtlichen Vorgaben der Bauleitplanung. Hierzu soll ein Generalübernehmer-Vertrag abgeschlossen werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung des Multifunktionsgebäudes zu erbringen. Zum Leistungsumfang gehört des Weiteren die Wartung innerhalb der Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen. Modul- und Systembauweisen sind unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Qualitätsanforderungen zulässig.
Die Übergabe des Gebäudes ist bis zum 31.07.2024 sicherzustellen.
Anzahl der Referenzen des Bewerbers gemäß Ziff. III.1.3) Nr. 1 der Auftragsbekanntmachung. Für jede
wertbare Referenz erhält der Bewerber 1 Punkt.
Durch den Bewerber sind maximal 10 Referenzen zu benennen.
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet der mit
Generalübernehmerleistungen erwirtschaftete Durchschnittsumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020
und 2021) über die Platzierung des Bewerbers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt Eignung; https://www.dtvp.de/Satellite/ notice/.../documents...).
2. Auszug aus dem Handelsregister, der zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate ist. Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK oder vergleichbarerer Kammer oder Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle, die ebenfalls nicht älter als 12 Monate ist, vorlegen.
3. Nachweise der beruflichen Qualifikation der mit dem Auftrag zu befassenden Architekten und Ingenieure (Fachplaner), die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sind (z.B. Nachweis der Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer, Nachweis der Eintragung in die Ingenieurliste einer Ingenieurskammer u.ä.).
1. Erklärung über den Gesamtjahresumsatz jeweils für 2019, 2020, 2021, gerundet auf volle [Betrag gelöscht] EUR (Formblatt Eignung; https://www.dtvp.de/Satellite/notice/.../documents...)
2. Erklärung über den im Zusammenhang mit Generalübernehmerleistungen erwirtschafteten Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) (Formblatt Eignung)
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
(Nachweis und Erklärung in dem Formblatt Eignung folgenden Inhalts:
Ich/wir habe(n) eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird, und habe(n) mit dem Teilnahmeantrag entweder einen aktuellen Versicherungsnachweis eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) eingereicht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Unternehmen können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.2) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Mit Generalübernehmerleistungen in den Jahren 2019-2021 erwirtschafteter Mindestdurchschnittsumsatz i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR
Unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare Generalübernehmerleistungen, die seit dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden. Als vergleichbar gelten Generalübernehmerleistungen für die Errichtung eines Hochbauprojekts (unabhängig von der Nutzung) mit einem Projektvolumen i.H.v. mindestens 3.500.000,00 und maximal [Betrag gelöscht] Euro netto (Leistungsphasen 1 bis 9, Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276); das Bauvorhaben muss abgenommen sein, der Abschluss der Leistungsphase 9 ist nicht erforderlich. Es ist nicht erforderlich, dass die Bieter und das von ihm vorgesehene Planungsbüro die Referenzleistungen gemeinsam erbracht haben. Maßgebend ist, dass der Bieter die Referenzleistung erbracht hat.
Unternehmen können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziff. III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien
jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Mindestens eine unternehmensbezogene Referenz über vergleichbare Generalübernehmerleistungen, die seit dem 01.01.2015 abgeschlossen wurde.
Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Gegenstand der Referenzleistung, Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder Email-Adresse, Angabe eines Ausführungszeitraums, Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist neben dem Anschreiben das in den Vergabeunterlagen
zur Verfügung gestellte Formblatt Eignung (https://www.dtvp./satellite/notice/.../documents) zu verwenden.
Neben den Angaben in dem Formblatt Eignung bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die
Bewerber zusätzlich eine aussagekräftige Referenzdarstellung auf eigener Unterlage) max. 2 DIN A4-Seiten
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pro Referenz) einzureichen. Bezüglich Anforderungen an die Referenzdarstellungen wird auf Ziff. III.1.3) verwiesen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis des Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) sowie Nachweise der beruflichen Qualifikation und Eintragung in das Handelsregister (oder vergleichbar) gefordert.
B) Die Bewerber haben die Eigenerklärungen darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB / § 6e EU VOB/A sowie nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt Eignung in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potenziellen Bewerber werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bewerbern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträge sind frühzeitig und ausschließlich über die Vergabeplattform an die
Vergabestelle zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis fünf Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per Email übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 6d EU VOB/A. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte die Prüfung ergeben, dass ein Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei dieser zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, muss der Bewerber diese innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKR7QM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Brandenburg.htm
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen. Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 19 EU VOB/A Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote, insbesondere § 19 EU Abs. 2 VOB/A: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Telefax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber oder Bieter kommt es nicht an." - § 135 GWB Unwirksamkeit;
- § 160 GWB Einleitung, Antrag: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 (hier § 19 EU Abs. 2 VOB/A) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.