Röntgen Fluoreszenz Analysator (RFA)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.GFZ-POTSDAM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgen Fluoreszenz Analysator (RFA)
Lieferung und Installation eines Röntgenfluoreszenzanalyse-Systems (RFA) bestehend aus zwei Teilsystemen: (1) Ein Spektrometer zur Röntgenfluoreszenz-Analyse (RFA); sowie (2) einer Probenaufbereitung.
Potsdam
Als Ersatz für ein älteres Gerät ist die Beschaffung eines neuen Röntgenfluoreszenzanalyse-Systems (RFA) geplant. Mit dem neuen RFA-Gerät soll die Analyse des gesamten Massen- und Konzentrationsbereichs in Gesteinen und Böden, sowie ein breiteres Spektrum von speziellen Materialien, z.B. Erzproben und Kalkstein Sedimente, ermöglicht werden.
Das Angebot soll zwei Teilsysteme beinhalten: (1) Ein Spektrometer zur Röntgenfluoreszenz Analyse (RFA); sowie (2) eine Probenaufbereitung. Das Spektrometer wird für sowohl für Routineanalysen benutzt als auch für häufig wechselnde, spezielle Proben. Dadurch wird ein hohes Maß an Anpassungsvermögen bei zeitgleich einfacher und schneller Handhabung benötigt. Zusätzlich muss das Angebot Schulungsleistungen und die Entsorgung des Altgerätes enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Röntgen Fluoreszenz Analysator (RFA)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]