Machbarkeitsstudie für wissenschaftliche Satellitenmission GRACE-I (Phase A)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Machbarkeitsstudie für wissenschaftliche Satellitenmission GRACE-I (Phase A)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73425000 Entwicklung von Militärflugzeugen, Raketen und Raumfahrzeugen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Als Folgemission für die aktuelle wissenschaftliche Satellitenmission GRACE-FO zur Messung des variablen Erdschwerefelds soll 2027 GRACE-I gestartet werden. Erste Planungen dieser Nachfolgemission wurden in einer Phase-0 Studie untersucht und werden nun in einer Phase-A weiter konkretisiert. In der hier vergebenen Design und Implementationsplanung (Phase A) wird auf Basis der in der Phase-0 erzielten verschiedenen Missionsoptionen für Satellit und Nutzlasten bestimmte Optionen weiter untersucht und so verfeinert, dass ein Missionsvorschlag erzielt wird, der anschließend in der Phase B/C/D realisiert werden kann.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Hauptort der Ausführung:

Friedrichshafen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Phase-A wird auf Basis der in der Phase-0 erzielten verschiedenen Missionsoptionen für Satellit und Nutzlasten folgende Punkte weiter untersuchen und so verfeinern, dass ein Missionsvorschlag erzielt wird, der anschließend in der Phase B/C/D realisiert werden kann. Es sind folgende Arbeiten vorgesehen: System- und Satelliten-Design und Implementationsplanung (Betriebskonzept, Konsolidierung des Antriebs- und Lageregelungssystems, Kompatibilität mit den Trägersystemen, Akkommodation der primären wissenschaftlichen Nutzlast, Akkomodation der sekundären Nutzlast sowie eines Technologiedemonstrators, Instrumenten-Design und Implementierung). Ziel ist die Erarbeitung eines Missionsvorschlags, der die Basis für die Realisierung der nachfolgenden Phasen B/C/D bildet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Eine wissenschaftliche Schwerefeldmission hat besonders hohe technologische Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Tauglichkeit für einen Betrieb im LEO (Low Earth Orbit, 200 bis 2.000 km), da Atmosphäreneinflüsse bzw. Luftwiderstand minimiert sein müssen. Weitere Anforderungen ergeben sich hinsichtlich des Treibstoffverbrauchs, der Verfügbarkeit des Satelliten im Betrieb, der Ausrichtungsgenauigkeit, der mechanischen Stabilität und des Verhaltens des Satelliten hinsichtlich Störeinflüssen.

Um diese Leistungen erbringen zu können, muss der Auftragnehmer der Phasen 0 und A Erfahrungen mit dem Bau von Satelliten zur Messung von Gravitationsfeldern und zwar explizit zur Messung des variablen Erdschwerefelds vorweisen.

Aufgrund der spezifischen Anforderungen an das Satellitendesign für GRACE-artige Missionen kann nicht jede beliebige Plattform genutzt werden. Der Auftragnehmer muss daher über eingehende Kenntnisse zu Satellitenplattformen verfügen, wie sie im Falle der Vorgängermissionen GRACE und GRACE-FO zum Einsatz kamen.

Alle Plattformen für die Gravitationsfeldmessungen im Rahmen der GRACE-artigen Missionen wurden bei Airbus DS in Friedrichshafen entwickelt. Der Wissensaufbau erfolgte über 20 Jahre in enger Kooperation mit dem Geoforschungszentrum Potsdam (GFZ) sowie der NASA und dem DLR.

Airbus DS ist die einzige Raumfahrtfirma in der Europäischen Union mit den notwendigen Kenntnissen zu Plattformen, welche die speziellen Anforderungen für eine Gravitationsfeldmessung erfüllen. Airbus DS verfügt durch o.g. Vorgängermissionen über einschlägige Kenntnisse hinsichtlich der für eine GRACE-FO-Nachfolgemission mit ihren hohen technologischen Anforderungen erforderlichen Modellierungsschritte. Zudem hatte der damalige Auftraggeber NASA-JPL für die in Betrieb befindliche Mission GRACE-FO bereits einen ausführlichen Prozess zur Begründung einer Beschaffung bei einer nicht US-amerikanischen Firma durchlaufen („sole source of procurement“). Aus diesem Grund, wurde Airbus DS auch vom DLR-RFM ausgewählt, die Phase-0 durchzuführen. Airbus kennt daher auch die verschiedenen Missionsoptionen, die in der Phase-A nun verfeinert werden müssen. Im Ergebnis erfüllt nur die Firma Airbus DS die Voraussetzungen zur Durchführung der geplanten Phase-A.

Da, wie oben beschrieben, nur ein Anbieter die Anforderungen erfüllt, kann aus vergaberechtlicher Sicht nur ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Nr. 2b) VgV durchgeführt werden. Es kommt der Ausnahmetatbestand zum Tragen, dass es aus technischen Gründen keinen Wettbewerb gibt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Machbarkeitsstudie GRACE-I (Phase A)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88039
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/05/2022

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