Machbarkeitsstudie für wissenschaftliche Satellitenmission GRACE-I (Phase A)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie für wissenschaftliche Satellitenmission GRACE-I (Phase A)
Als Folgemission für die aktuelle wissenschaftliche Satellitenmission GRACE-FO zur Messung des variablen Erdschwerefelds soll 2027 GRACE-I gestartet werden. Erste Planungen dieser Nachfolgemission wurden in einer Phase-0 Studie untersucht und werden nun in einer Phase-A weiter konkretisiert. In der hier vergebenen Design und Implementationsplanung (Phase A) wird auf Basis der in der Phase-0 erzielten verschiedenen Missionsoptionen für Satellit und Nutzlasten bestimmte Optionen weiter untersucht und so verfeinert, dass ein Missionsvorschlag erzielt wird, der anschließend in der Phase B/C/D realisiert werden kann.
Friedrichshafen
Die Phase-A wird auf Basis der in der Phase-0 erzielten verschiedenen Missionsoptionen für Satellit und Nutzlasten folgende Punkte weiter untersuchen und so verfeinern, dass ein Missionsvorschlag erzielt wird, der anschließend in der Phase B/C/D realisiert werden kann. Es sind folgende Arbeiten vorgesehen: System- und Satelliten-Design und Implementationsplanung (Betriebskonzept, Konsolidierung des Antriebs- und Lageregelungssystems, Kompatibilität mit den Trägersystemen, Akkommodation der primären wissenschaftlichen Nutzlast, Akkomodation der sekundären Nutzlast sowie eines Technologiedemonstrators, Instrumenten-Design und Implementierung). Ziel ist die Erarbeitung eines Missionsvorschlags, der die Basis für die Realisierung der nachfolgenden Phasen B/C/D bildet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Eine wissenschaftliche Schwerefeldmission hat besonders hohe technologische Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Tauglichkeit für einen Betrieb im LEO (Low Earth Orbit, 200 bis 2.000 km), da Atmosphäreneinflüsse bzw. Luftwiderstand minimiert sein müssen. Weitere Anforderungen ergeben sich hinsichtlich des Treibstoffverbrauchs, der Verfügbarkeit des Satelliten im Betrieb, der Ausrichtungsgenauigkeit, der mechanischen Stabilität und des Verhaltens des Satelliten hinsichtlich Störeinflüssen.
Um diese Leistungen erbringen zu können, muss der Auftragnehmer der Phasen 0 und A Erfahrungen mit dem Bau von Satelliten zur Messung von Gravitationsfeldern und zwar explizit zur Messung des variablen Erdschwerefelds vorweisen.
Aufgrund der spezifischen Anforderungen an das Satellitendesign für GRACE-artige Missionen kann nicht jede beliebige Plattform genutzt werden. Der Auftragnehmer muss daher über eingehende Kenntnisse zu Satellitenplattformen verfügen, wie sie im Falle der Vorgängermissionen GRACE und GRACE-FO zum Einsatz kamen.
Alle Plattformen für die Gravitationsfeldmessungen im Rahmen der GRACE-artigen Missionen wurden bei Airbus DS in Friedrichshafen entwickelt. Der Wissensaufbau erfolgte über 20 Jahre in enger Kooperation mit dem Geoforschungszentrum Potsdam (GFZ) sowie der NASA und dem DLR.
Airbus DS ist die einzige Raumfahrtfirma in der Europäischen Union mit den notwendigen Kenntnissen zu Plattformen, welche die speziellen Anforderungen für eine Gravitationsfeldmessung erfüllen. Airbus DS verfügt durch o.g. Vorgängermissionen über einschlägige Kenntnisse hinsichtlich der für eine GRACE-FO-Nachfolgemission mit ihren hohen technologischen Anforderungen erforderlichen Modellierungsschritte. Zudem hatte der damalige Auftraggeber NASA-JPL für die in Betrieb befindliche Mission GRACE-FO bereits einen ausführlichen Prozess zur Begründung einer Beschaffung bei einer nicht US-amerikanischen Firma durchlaufen („sole source of procurement“). Aus diesem Grund, wurde Airbus DS auch vom DLR-RFM ausgewählt, die Phase-0 durchzuführen. Airbus kennt daher auch die verschiedenen Missionsoptionen, die in der Phase-A nun verfeinert werden müssen. Im Ergebnis erfüllt nur die Firma Airbus DS die Voraussetzungen zur Durchführung der geplanten Phase-A.
Da, wie oben beschrieben, nur ein Anbieter die Anforderungen erfüllt, kann aus vergaberechtlicher Sicht nur ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Nr. 2b) VgV durchgeführt werden. Es kommt der Ausnahmetatbestand zum Tragen, dass es aus technischen Gründen keinen Wettbewerb gibt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Machbarkeitsstudie GRACE-I (Phase A)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88039
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]