IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung - LBV Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: V 05_22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 075-202030)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbv.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung - LBV Brandenburg
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), beabsichtigt, bis Ende April 2023 ein neues IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung einzuführen.
Zu den Aufgaben des LBV gehören neben den Beratungen der Städte und Gemeinden zu neuen Fördermaßnahmen, die Prüfung, Bescheidung, förderseitige Maßnahmensteuerung, Verwendungsnachweisprüfung und Gesamtmaßnahmenabrechnung.
Das LBV bestätigt darüber hinaus die Anwendungsgebiete der Förderprogramme der Wohnraumförderung des Landes.
Für diese Aufgabenwahrnehmung wird seit 2003 ein datenbankgestütztes IT-Verfahren (Eigenentwicklung) für die Erfassung, Verarbeitung und Verwaltung aller richtlinienspezifischen Förderdaten unterschiedlicher Förderrichtlinien der Städtebauförderung genutzt - Datenverarbeitungsanwendung Städtebauförderung (DAS).
Dieses IT-Verfahren DAS soll aufgrund veralteter Systemkomponenten und deren Software abgelöst werden.
Ziel ist es, die Verwaltungsabläufe der Städtebauförderung automatisiert, medienbruchfrei und nutzerfreundlich, in einem IT-Verfahren abzubilden. Basis bilden die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen.
Gegenstand des ausgeschriebenen EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung eines IT-Fachverfahrens "Städtebauförderung" als Individualsoftware durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und nach Abnahme dessen Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung gemäß der Leistungsbeschreibung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen