Online-Collection, Erstellung einer Individualsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 2223058
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Online-Collection, Erstellung einer Individualsoftware
Realisierung einer webbasierten Anwendung zur Präsentation der Objekte in der Online-Collection sowie eines Redaktionssystems, mit dem die wissenschaftlichen Redakteure die Sammlungsgebiete bearbeiten können
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Allee nach Sanssouci 6 14471 Potsdam
Die vielfältigen Kunstsammlungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) sollen in ihren verschiedenen Facetten und Bezügen mit Hilfe digitaler Angebote neuen Nutzer- und Zielgruppen nähergebracht werden. Die SPSG verwaltet die Sachdaten und Fotos von rund 250.000 Sammlungsobjekten in einer Inventar- und Fotoverwaltungssoftware.
Darüber hinaus werden bauhistorische Informationen zu ortsfesten Objekten wie bspw. Fenster, Türen, Fußböden und Kamine der Schlossräume in einem Gebäudebuchsystem erfasst.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Realisierung einer webbasierten Anwendung zur Präsentation der Objekte in der Online-Collection sowie eines Redaktionssystems, mit dem die wissenschaftlichen Redakteure die Sammlungsgebiete bearbeiten können.
Die Vermittlung soll dabei in einem narrativen und einen explorativen Strang erfolgen. Der explorative Strang umfasst dabei die technischen und kunsthistorischen Informationen zu den einzelnen Objekten. Im narrativen Strang wird der Kontext mit der Sammlungsgeschichte der Objekte dargestellt.
In einer Forschungskooperation wurde bereits für ein Sammlungsgebiet, die ostasiatischen Porzellane, ein Prototyp als Mockup entwickelt. Die Erkenntnisse daraus sollen in den Kreativprozess einfließen.
Der auszuschreibende Leistungsumfang umfasst
- die Durchführung eines Co-Creation-Prozesses ("Design Thinking"), um die Anforderungen der potentiellen Nutzer und der SPSG zu ermitteln und einen Prototypen zu entwickeln.
- die Implementierung eines Redaktionssystems (CMS).
- das Design und die Implementierung der Website.
- die Installation und Konfiguration der Softwareprodukte.
- Die vollständige Umsetzung des Sammlungsgebiets "Ostasiatischen Porzellane>".
- die Wartung und Weiterentwicklung der Software.
- die Schulung und den fortlaufenden Support für die Redakteure und Administratoren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich möglich. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
- dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- in der für alle Mitglieder die postalische Anschrift des Vertreters gegenüber dem Auftraggeber angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird,
- dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften,
- in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Nachweise der Bietereignung zur Zuverlässigkeit mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Die Nachweise der Bietereignung zu Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss die Bietergemeinschaft insgesamt erbringen.
Nach Ablauf der Angebotsfrist ist die Änderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nicht mehr zulässig.
(Formular 4.2 EU)
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt.
Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.
Bewertungskriterien
7.1. Wirtschaftlichkeit
Grundlage für die Wertung der Angebote sind die im Kriterienkatalog genannten Kriterien. Nutzen sie bitte zur Beantwortung der Fragen die Datei "Kriterienkatalog".
"A" - Ausschlusskriterium
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten.
Wird eine mit "A", d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Frage nicht mit "Ja" oder nicht beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Die Bewertung der "B" Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung vorgenommen.
Dabei werden alle eingereichten Lösungskonzepte miteinander verglichen. Die Nichterfüllung eines "B" Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 3 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:
0 Punkte: Unzureichende Darstellung, die Darstellung bzw. Lösung ist nicht nachvollziehbar und entspricht nicht im erforderlichen Umfang den Anforderungen.
1 Punkt: Die Darstellung deckt die minimale Anforderung ab.
2 Punkte: Schlüssige und gute Darstellung, die Darstellung bzw. Lösung ist nachvollziehbar und entspricht den Anforderungen.
3 Punkte: Sehr schlüssige und fundierte Darstellung, die Darstellung bzw. Lösung ist nachvollziehbar und dient in besonderer Weise der Zielerreichung.
Um eine bestimmte minimale Leistungsfähigkeit des angebotenen Produkts bzw. der Dienstleistungen sicherstellen zu können, muss für jede Kriterienhauptgruppe jeweils mindestens 40 % der maximal erreichbaren Leistungspunkte erreicht werden.
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der einfachen Richtwertmethode entsprechend UfAB ermittelt:
Z=Leistung/Preis
Die Leistung (L) entspricht der Summe der Punkte, die sich aus der Bewertung aller B-Kriterien ergibt. Der Preis entspricht dem Wertungspreis des Preisblatts.
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYYZD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://spsg.de