Hochdruckspül- und Saugdrucktankfahrzeug 28 to Referenznummer der Bekanntmachung: 82223054
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zowa-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochdruckspül- und Saugdrucktankfahrzeug 28 to
Der Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (ZOWA) befindet sich im Nordosten Brandenburgs. Derzeit werden 60.600 Einwohner im 1.034 km² großen Verbandsgebiet mit Trinkwasser versorgt und das anfallende Abwasser entsorgt. Zum Zweckverband gehören insgesamt 13 Wasserwerke und 10 Kläranlagen. Der Anschlussgrad Abwasser liegt bei 82 %.
Der ZOWA in Schwedt/Oder beabsichtigt daher die Ersatzbeschaffung eines Hochdruckspül- und Saugdrucktankfahrzeuges mit einem Behältervolumen von 14 m³ und einem zulässigen Gesamtgewicht von 28 to für den Bereich Abwasser in Schwedt/Oder und Umgebung.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung inkl. dem Leistungsverzeichnis kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Verbandsgebiet des ZOWA 16303 Schwedt/Oder
Lieferung eines Hochdruckspül- und Saugdrucktankfahrzeuges mit individuellem Aufbau, d. h. Fahrgestell und Aufbau werden zusammen vergeben.
Bieterfragen sind bis max. zum 01.06.2022, 15:30 Uhr über das Portal Vergabemarktplatz Brandenburg - Kommunikation zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt über den elektronischen Weg über das Portal Vergabemarktplatz Brandenburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/. Bitte beachten Sie daher die Allgemeinen Hinweise in den Anlagen 1 und 2.
Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf anderem Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform unter Kommunikation.
Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Das Brandenburgische Vergabegesetz -BbgVergG in seiner z. Z gültigen Fassung kommt bei dieser Vergabe zur Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YN4R7BN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwae.brandenburg.de
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat - der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.zowa-online.de