Gebäudereinigungsleistungen für Schulen des Landkreises Prignitz, Unterhaltsreinigung für 5 Schulen und eine Mehrzweckhalle in Perleberg Referenznummer der Bekanntmachung: ISP.027.22/offV EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-prignitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen für Schulen des Landkreises Prignitz, Unterhaltsreinigung für 5 Schulen und eine Mehrzweckhalle in Perleberg
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 5 Schulen und einer Mehrzweckhalle in Perleberg mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1.918.376,03 Quadratmetern
Förderschule Perleberg An der Buhne 1 19348 Perleberg, Gymnasium Perleberg, Haus 2, Wilsnacker Str. 12 19348 Perleberg, Oberschule Perleberg Dergenthiner Str. 29 19348 Perleberg, Kreismusikschule Perleberg Eichenpromenade 3 19348 Perleberg, Rolandhalle Perleberg Karl-Liebknecht-Str. 13 19348 Perleberg, Gymnasium Perleberg, Haus 1, Puschkinstr. 13 19348 Perleberg
Unterhaltsreinigung für 5 Schulen und eine Mehrzweckhalle - Jahresreinigungsfläche:
Förderschule Perleberg 246.167,01 m²; Gottfried-Arnold-Gymnasium, Haus 1, Perleberg 181.904,77 m²; Gottfried-Arnold-Gymnasium, Haus 2, Perleberg 244.667,75 m²; Oberschule Perleberg 557.543,72 m²; Kreismusikschule Perleberg 82.937,00 m²; Rolandhalle Perleberg 605.155,78 m²
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend bis zum 21.08.2026, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf des 05.09.2025 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Kopie der Handwerkskarte oder der Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder Eintrag Handelsregister
Für die geforderten Nachweise kann auch das beiliegende Formular "Eigenerklärung" beigefügt werden. Sofern keine Formulare zur Verfügung gestellt werden, können die Angaben und
Nachweise mittels eigener Formular eingereicht werden.
Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die Eigenerklärungen innerhalb von 6
Kalendertagen mittels Bescheinigungen nachzuweisen.
Nachunternehmer sind ebenfalls verpflichtet die vorgenannte Eignung nachzuweisen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifizierungverzeichnis vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind.
Folgende Nachweise (Kopien nicht älter als 6 Monate) / Angaben/ Unterlagen sind dem Angebot einzureichen:
Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger, bei der die größte Zahl der versicherungspflichtigen Mitarbeiter versichert ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale (nur bei Einsatz von Arbeitskräften),
- Nachweis über Versicherungen:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
[Betrag gelöscht] EUR für Sach- u. Personenschäden;
[Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden;
[Betrag gelöscht] EUR für Allmählichkeitsschäden;
[Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust
bzw. auch Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass die vorgegebenen Versicherungs-
summen im Auftragsfall abgesichert - Nachweis im Auftragsfall innerhalb von vier Wochen
Für die geforderten Nachweise kann auch das beiliegende Formular "Eigenerklärung" beigefügt werden. Sofern keine Formulare zur Verfügung gestellt werden, können die Angaben und
Nachweise mittels eigener Formular eingereicht werden.
Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mittels Bescheinigungen nachzuweisen.
Nachunternehmer sind nicht zugelassen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifizierungverzeichnis vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind.
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB i.V.m § 48 Abs. 4 VgV
-Es wird mindestens das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz gezahlt. Sollte der Tariflohn innerhalb der Vertragslaufzeit höher sein als das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, ist jeweils der höhere Tariflohn zu zahlen. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer-/Dienstleistungen (VOL/B)
Es wird mindestens das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz gezahlt. Sollte der Tariflohn innerhalb der Vertragslaufzeit höher sein als das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, ist jeweils der höhere Tariflohn zu zahlen. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer-/Dienstleistungen (VOL/B)
Abschnitt IV: Verfahren
Immobilienverwaltungs- und Servicebetrieb Prignitz,
Berliner Str. 8, 19348 Perleberg, Raum 109
Bieter sind im Eröffnungsverfahren nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich.
Einzelbegehungen können im Zeitraum vom 09.05.2022 bis zum 22.05.2022 über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes Brandenburg vereinbart werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y50RQST
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ggü. dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.