Corona-Sonderprogramme - Schlussabrechnungen Referenznummer der Bekanntmachung: Corona-Sonderprogramme - Schlussabrechnungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Corona-Sonderprogramme - Schlussabrechnungen
Für die operative Bearbeitung der Schlussabrechnungen zu den Corona-Sonderprogrammen (Paket 1 und 2: Überbrückungshilfen 1, 2, 3, 3+ und 4, den November- und Dezemberhilfen sowie ggf. weiterer Programmverlängerungen oder Folgeprogramme) benötigt die ILB sachbearbeitende Unterstützung externer Dienstleister.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam
Für die operative Bearbeitung der Schlussabrechnungen zu den Corona-Sonderprogrammen (Paket 1 und 2: Überbrückungshilfen 1, 2, 3, 3+ und 4, den November- und Dezemberhilfen sowie ggf. weiterer Programmverlängerungen oder Folgeprogramme) benötigt die ILB sachbearbeitende Unterstützung externer Dienstleister.
Sachbearbeitende Unterstützung bedeutet im Einzelnen:
- Prüfung der Schlussabrechnungen auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit,
- Nachforderung von Unterlagen / Formulierung von Rück- und Verständnisfragen,
- Inhaltliche Prüfung, ob die Förder- und Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind (inkl. gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen und Bewertungen, z. B. Unternehmensverbünde),
- Ermittlung eines Liquiditätsengpasses oder Umsatzrückganges,
- Allgemeine Aussagen zur finanziellen und wirtchaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
- Prüfung, ob sich das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet,
- Prüfung beihilferechtlicher Angaben,
- Abgeben eines verbindlichen Votums an den Auftraggeber
Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters (nicht älter als sechs Monate).
- Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, (Formblatt)
- Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angaben zur Unternehmensorganisation, zum Leistungsspektrum und den Schwerpunkten der Geschäftstätigkeit,
- Nachweis einer Berufshaftplfichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR, nachzuweisen durch Vorlage eines entsprechenden Versicherungsscheins (Kopie) oder einer Versicherungsbestätigung (Kopie). Sollte die Versicherungssumme niedriger sein, so ist eine Bereitstellungserklärung der Versicherung über die verlangte Versicherungssumme vorzulegen.
- Nachweis eines Mindestjahresumsatzes des Bieters in Höhe [Betrag gelöscht] EUR im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages (Antragsbearbeitung von Corona-Sonderprogrammen) in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren, nachzuweisen durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Formblatt).
- Geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten zwei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Kurzbeschreibung in Form einer Eigenerklärung. Die Vergleichbarkeit einer Referenz ergibt sich insbesondere mit Blick auf die erfolgreiche Antragsbearbeitung von Corona-Sonderprogrammen.
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens einem in den letzten zwei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist ausgeführten Referenzauftrag gefordert. Dabei muss eine Projektbescheibung, der Zeitraum sowie Auftraggeber/Ansprechpartner (soweit zulässig; andernfalls allgemeine Umschreibung des Auftraggebers/der Auftraggeberin) angegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1RQJF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.