Monitoring Fließgewässer Fische 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-123
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring Fließgewässer Fische 2022-2024
Zur Erfüllung der Anforderungen der EG-Richtlinie 2000/60/EG und OGewV sind in ausgewählten brandenburgischen Fließgewässern im Zeitraum 2022 bis 2024 neben standortkundlichen Parametern die Arten und Abundanzen der Fische zu erfassen, zu dokumentieren und fachlich zu bewerten.
Gewässer/ Messstellen im Land Brandenburg Die in den einzelnen Jahren zu untersuchenden Gewässer und Messstellen sind in der Anlage zur Leistungsbeschreibung aufgelistet.
Bei dem Beschaffungsgegenstand handelt es sich im Kern um eine Monitoringleistung. Inhalte des Monitorings sind:
- Überwachung der Qualitätskomponente Fische
- Probenahme - Befischung der Messstrecken nach FIBS
- Fotodokumentation der Messstellen
- Feldprotokolle und notieren von Belastungen
- Auswertung, Datenübergabe und Abschlussbericht
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Das Zuschlagskriterium "Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" besteht aus vier Unterkriterien und einem Ausschlusskriterium. In den Unterkategorien (Zeilen 16 bis 19 der Bewertungsmatrix) können jeweils 5 Punkte erreicht. Bei dem Ausschlusskriterium handelt es sich dem gegenüber um ein Kriterium, welches keiner Abstufung in der Wertung zugänglich ist, sondern in Gänze erfüllt werden muss.
III. Das Zuschlagskriterium "Arbeits- und Zeitplan für das Gesamtprojekt" besteht aus drei Unterkriterien, die jeweils mit 2 bzw. 1 Punkt bewertet werden.
IV. Die unter II. und III. angesprochenen Unterkriterien werden nach folgender Methode bewertet:
100% Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine sehr gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
80% Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
60% Angaben, die zwar einzelne kleinere Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen, jedoch eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
40% Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf und lassen Schwächen bei der Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten, insgesamt jedoch noch ausreichend
20% Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten, insgesamt bereits mangelhaft
0% Keine verwertbaren Aussagen und somit ungenügend
V. Die Bewertung des Ausschlusskriteriums erfolgt binär.
VI. Der Bieter verpflichtet sich mit der Vorlage von entsprechenden Eigenerklärungen und Nachweisen zum Einsatz der bezeichneten Personen.
VII. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der "Bewertungsmatrix_Fische (002)", zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entfällt
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfalls mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden betragen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung.
1.1 Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Ichthyofauna, Fließgewässer und Naturausstattung Brandenburgs oder eines vergleichbaren Bundeslandes.
Ggf. Mindestanforderungen: mind. [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr über 3 Jahre oder insgesamt mind. 20 komplett untersuchte Fließgewässer
Der Nachweis kann erbracht werden durch: Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
1.2 Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Entwicklung und Festlegung von Fisch- Referenzzönosen für Fließgewässer.
Der Nachweis kann erbracht werden durch: Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
1.3 Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Fischereibiologische und fischereiwirtschaftliche Kompetenz innerhalb des Unternehmens.
Der Nachweis kann erbracht werden durch: Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
1.4 Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen des Unternehmens vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Umgang mit Datenbanken, Office und GIS
Der Nachweis kann erbracht werden durch: Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
2. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens dem Angebot beizulegen.
Folgende Mindestanforderungen müssen hierbei erfüllt werden: (Beschreibung der technischen Mindeststandards, des Fuhrparks, Befischungstechnik, etc.).
Der Nachweis kann erbracht werden durch: Eigenerklärung
3. Es ist der Nachweis der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren zu erbringen. Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl muss hierbei mindesten 15 pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigeneklärung.
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den oben dargestellten Angaben der Eignungskriterien.
Alle für die vorzunehmenden Untersuchungen erforderlichen Erlaubnisse sind vorzulegen oder einzuholen (Befischungserlaubnisse, Begehungsrechte, naturschutzrechtliche Erlaubnisse).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R7HL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]