Freigestellter Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark für das Schuljahr 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 27-2022-EU Los 1-12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark für das Schuljahr 2022/2023
Freigestellter Schülerverkehr für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung von Fahlhorst nach Saarmund
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung von Fahlhorst nach Saarmund
2 Schüler
Schülerbeförderung von Golzow GT Grüneiche nach Golzow und zurück
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung von Golzow GT Grüneiche nach Golzow und zurück
6 Schüler
Schülerbeförderung von Brück OT Baitz zum Bahnhof Baitz und zurück
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung von Brück OT Baitz zum Bahnhof Baitz und zurück
1 Schüler
Schülerbeförderung nach Pritzerbe Schule und zurück
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung nach Pritzerbe Schule und zurück
24 Schüler
Schülerbeförderung nach Pritzerbe Schule und zurück
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung nach Pritzerbe Schule und zurück
9 Schüler
Schülerbeförderung zur Grundschule "Am Röthepfuhl" in Teltow OT Ruhlsdorf und zurück
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung zur Grundschule "Am Röthepfuhl" in Teltow OT Ruhlsdorf und zurück
3 Schüler
Schülerbeförderung von Treuenbrietzen GT Neu Rietz nach Treuenbrietzen und zurück
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung von Treuenbrietzen GT Neu Rietz nach Treuenbrietzen und zurück
4 Schüler
Schülerbeförderung von Treuenbrietzen OT Marzahna nach Niemegk und zurück
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung von Treuenbrietzen OT Marzahna nach Niemegk und zurück
2 Schüler
Schülerbeförderung von Werder/Havel nach Seddiner See und zurück
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung von Werder/Havel nach Seddiner See und zurück
4 Schüler
Schülerbeförderung von Roskow OT Lünow nach Roskow OT Weseram und zurück
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung von Roskow OT Lünow nach Roskow OT Weseram und zurück
4 Schüler
Schülerbeförderung von Mühlenfließ OT Schlalach und OT Nichel nach Linthe und zurück
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung von Mühlenfließ OT Schlalach und OT Nichel nach Linthe und zurück
5 Schüler
Schülerbeförderung von Golzow GT Lucksfleiß nach Golzow und zurück
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Schülerbeförderung von Golzow GT Lucksfleiß nach Golzow und zurück
3 Schüler
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU)
- Der Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, eingetragen ist oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Vorlage der Genehmigung zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung (Konzession) nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - Kopie der Genehmigungsurkunde
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
- Erklärung des Bieters über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Formular 3.3 EU)
- Erklärung des Bieters über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
(Formular 3.3 EU)
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Formular Erklärung zu Referenzleistungen)
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022-576
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist ein Ausdruck des Routenplaners "Google Maps" je Los, für das ein Angebot abgegeben wird, beizufügen.
In diesem Verfahren ist eine anonyme Teilnahme am Vergabeverfahren nicht vorgesehen, da in den Leistungsbeschreibungen besonders schützende personengebundene Angaben enthalten sind, die jedoch zur Kalkulation von Angeboten zwingend Voraussetzung sind. Interessierte Unternehmen müssen daher auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registriert sein (kostenfrei) und zur Teilnahme an diesem Verfahren eine Freischaltung beantragen. Im Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz ist ein derartiger Freischaltungsantrag möglich. Die Freischaltungsanträge werden umgehend geprüft.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR7RM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."