Grünanlagenpflege (Falkenhorst/Rotkehlchenstraße) in 14612 Falkensee Referenznummer der Bekanntmachung: 329/22 gegefa Los 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gegefa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünanlagenpflege (Falkenhorst/Rotkehlchenstraße) in 14612 Falkensee
Dienstleistungen der Grünanlagenpflege für folgende Liegenschaften:
- Wohngebiet Falkenhorst in 14612 Falkensee,
- Wohngebiet Rotkehlchenstraße 14612 Falkensee.
Insgesamt werden folgende Lose vergeben:
- Grünanlagenpflege (Los 01),
- Straßen- und Gehwegreinigung (Los 02),
- Hauswartdienstleistungen (Los 03),
- Treppenhausreinigung (Los 04),
- Schnee- und Glatteisbeseitigung (Los 05).
Diese Bekanntmachung bezieht sich nur auf die Grünanlagenpflege (Los 01).
14612 Falkensee
Dienstleistungen der Grünanlagenpflege für folgende Liegenschaften:
- Wohngebiet Falkenhorst in 14612 Falkensee,
- Wohngebiet Rotkehlchenstraße 14612 Falkensee.
Die Bieter haben mit ihrem Angebot die im Formular 3.4 angegebenen Unterlagen und Erklärungen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünanlagenpflege
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45R7C5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Auftrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.