Kompensationsmaßnahmen für die Erschließung des Gewerbegebietes Nordufer Sedlitzer See, Renaturierung Speicherbecken Sedlitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 SPA 04
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.senftenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kompensationsmaßnahmen für die Erschließung des Gewerbegebietes Nordufer Sedlitzer See, Renaturierung Speicherbecken Sedlitz
Renaturierung Speicherbecken Sedlitz
01968 Senftenberg, OT Sedlitz nördlich der Ortslage, Flur 4, Flurstücke 92, an Nebenstrecke zur B169
Die Leistung umfasst
160 m3 Erdmassenbewegung
240 m3 Sohlbelag Sand-Kies-Gemisch und Wasserbausteinschüttung
160 m2 Benjeshecke
5 Baumpflanzungen
110 m2 Heckenpflanzung
700 m2 Ansaat Blühwiese/Landschaftsrasen
1 Jahr Fertigstellungspflege, 2 Jahre Entwicklungspflege
Details sh. Leistungsverzeichnis
Erschließung des Gewerbegebietes Nordufer Sedlitzer See
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; § 6a EU Nr. 1 VOB/A
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Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; § 6a EU Nr. 2 c VOB/A
Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung, § 6d EU Abs. 2 VOB/A
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Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; § 6a EU Nr. 3 b VOB/A;
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Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; § 6a EU Nr. 3 a VOB/A;
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Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Raum 3.08
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen. Es ist nur eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen, nach § 14 (6) VOB/A EU werden den teilnehmenden Bietern nach der Öffnung die Mitteilung über das Ausschreibungsergebnis elektronisch zugestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu den bereitgestellten Dokumenten:
Die Ausschreibungsunterlagen werden im Word-, Excel- und PDF-Format mit der Version Microsoft Office 2019 zur Verfügung gestellt. Sollten Sie die Dokumente nicht oder nicht richtig öffnen können, kontrollieren Sie bitte die Version Ihrer Software. Unter Umständen ist dann eine Aktualisierung der Software notwendig.
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elektronische Angebotsabgabe:
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle, speziell über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg, zu übermitteln. Angebote die elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg oder als E-Mail übermittelt werden, können nicht berücksichtigt und müssen in Folge dessen ausgeschlossen werden.
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Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ist ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg unter der Rubrik "Registrierung" erforderlich.
Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben.
Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet.
Antworten auf Bieteranfragen inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.
Die E-Mail-Benachrichtigung hinsichtlich der über den Projektraum zur Verfügung gestellten Nachrichten ist eine "Servicefunktion" des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Schauen Sie daher regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten von der Zentralen Vergabestelle der Stadt Senftenberg nicht zu übersehen.
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elektronische Rechnungslegung:
Die elektronische Rechnung ist an das E-Mail-Postfach der zuständigen Organisationseinheit zu senden.
Folgende Rechnungsformate sind für den Rechnungseingang bei der Stadt Senftenberg/Z?y Komorow zulässig:
- Strukturierte elektronische Formate: X-Rechnung
- Unstrukturierte Datenformate: PDF
Als zulässige Empfangswege sind bei der Stadt Senftenberg/Z?y Komorow folgende Eingänge erklärt:
- als E-Mail mit PDF- Anhang und X-Rechnung
- über Via-Fax-Server
Rechnungen von Standard- oder Computer-Fax an Standard-Faxgeräte gelten nicht als elektronisch eingehende, sondern als Papierrechnungen.
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zuständige Kommunalaufsichtsbehörde:
Der Landrat des Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03573 870-0
Telefax: 035[gelöscht]
Homepage: www.osl-online.de
Bekanntmachungs-ID: CXUTYYDYYMW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de