Planungsleistungen für das Ingenieurbauvorhaben "Erweiterung der Kompostierungsanlage an der MBA Schwanebeck" Referenznummer der Bekanntmachung: abh50/01/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-havelland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für das Ingenieurbauvorhaben "Erweiterung der Kompostierungsanlage an der MBA Schwanebeck"
Fachplanungsleistungen zur Erweiterung der Kompostierungsanlage an der MBA Schwanebeck um eine Anlieferhalle, eine Kompostaufbereitungshalle, eine Abluftreinigung über Biofilter und eine Vergärungsanlage inklusive Nebeneinrichtungen in zwei Bauabschnitten
Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH Schwanebecker Weg 25 14641 Nauen
Gegenstand der Leistung sind Fachplanungsleistungen zur Erweiterung der Kompostierungsanlage an der MBA Schwanebeck um eine Anlieferhalle, eine Kompostaufbereitungshalle, eine Abluftreinigung über Biofilter und eine Vergärungsanlage.
Die Planung und Genehmigung der Erweiterung der Kompostierungsanlage an der MBA soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, wobei der erste Bauabschnitt die Erweiterung der Kompostierung umfasst und der zweite Bauabschnitt die Errichtung der Vergärungsanlage beinhalten soll.
Gegenstand der Leistungserbringung sind Leistungen gemäß § 43 Abs. 1 HOAI i.V.m. An-lage 12 HOAI und Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI i.V.m.
Anlage 12 HOAI.
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen I bis IX für beide Bauabschnitte Bauabschnitt 1 ("Annahmehalle und Kompostierung") und Bauabschnitt 2 ("Vergärung").
Der Auftrag wird verlängert bis zum Abschluss der Leistungsphase IX des 2. Bauabschnittes
Mit dem Angebot haben die Unternehmen Referenzen zur Erbringung vergleichbarer Planungsleistungen in den letzten 8 Geschäftsjahren anzugeben.
Aus der Anzahl der vorgelegten Referenzen des Unternehmens wird eine Maßzahl wie folgt gebildet:
Maßzahl=
10 x Anzahl Referenzvorhaben Kombination Tunnelvergärung und Tunnelrotte kommunaler Bioabfall aus Biotonne (mind. 5.000 Mg/a)
+ 10 x Anzahl Referenzvorhaben Kombination kontinuierliche Trockenvergärung und Tunnelrotte kommunaler Bioabfall aus Biotonne (mind. 5.000 Mg/a)
+ 3 x Anzahl Referenzvorhaben kontinuierliche Trockenvergärung kommunaler Bioabfall aus Biotonne (mind. 5.000 Mg/a) ohne Tunnelrotte
+ 3 x Anzahl Referenzvorhaben Tunnelvergärung kommunaler Bioabfall aus Biotonne (mind. 5.000 Mg/a) ohne Tunnelrotte
+ 2 x Anzahl Referenzvorhaben sonstige Vergärungsverfahren Bioabfall aus Biotonne (mind. 5.000 Mg/a) +
+ 5 x Anzahl Referenzvorhaben Tunnelrotte kommunaler Bioabfall aus Biotonne (mind. 5.000 Mg/a)
+ 2 x Anzahl Referenzvorhaben Tunnelrotte kommunaler Restabfall (mind. 20.000 Mg/a)
+ 2 x Anzahl Referenzvorhaben Annahmehalle bzw. Umschlaghalle für kommunale Abfälle (mind. 10.000 Mg/a)
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Wettbewerbsteilnehmer erfolgt absteigend gemäß der Höhe der Maßzahl
Es erfolgt eine stufenweise Vergabe der einzelnen Phasen gemäß § 43 HOAI wie folgt::
1. Teilauftrag: Bauabschnitt 1: Leistungsphase 1 bis 4 / Bauabschnitt 2: Phase 1
2. Teilauftrag: Bauabschnitt 1: Phase 5 bis 6
3. Teilauftrag: Bauabschnitt 2: Phase 2
4. Teilauftrag: Bauabschnitt 1: Phase 7 bis 9
5. Teilauftrag: Bauabschnitt 2: Phase 3 bis 4
6. Teilauftrag: Bauabschnitt 2: Phase 5 bis 9
Die Teilaufträge 2 bis 6 stellen Optionen dar, die erst vergeben werden, wenn die erforderlichen Mittel auf Auftraggeberseite bewilligt sind. Eine kontinuierliche Leistungserbringung ist vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Angaben zur Rechtsform des Bewerbers,
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bewerber ebenfalls zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bewerbers bzw. Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
- Soweit der Bewerber bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern dies bereits feststeht, hat der Bewerber ferner bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen und die im Teilnahmeantrag angegeben haben, Leistungsteile an noch nicht benannte Unterauftragnehmer vergeben zu wollen, vor Zuschlagserteilung die Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern zu fordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, von den Bewerbern die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B.Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL), AmtlichesVerzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bewerbers in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
- Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
- Bei Bewerbergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
- Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bewerber/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
- Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten acht Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen (vergleiche Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen), mit Benennung der durchgeführten Planungsleistung, Durchführungszeitraum sowie weiteren Angaben zum Ingenieurbauwerk (Anschrift, technisches Verfahren, Abfallarten, Kapazität, Zeitpunkt Warminbetriebnahme und Vollbetrieb), begleiteten Phasen HOAI, Bezeichnung und Anschrift des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer).
- Kurzdarstellung des Büros und seiner Mitarbeiter,
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre),
Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für die Erbringung von Planungsleistungen für die Errichtung mindestens einer der in Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen genannten Anlagentypen.
Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Planungsleistungen betreffen eine Entsorgungsanlage zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit. Die Regelfristen werden nur geringfügig unterschritten. Es findet elektronische Kommunikation statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YC0RQ2W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der
Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem
Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber
dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten
eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den
Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland