Schülerspezialbeförderung 03-22 Schulzentrum Tabaluga Schwedt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.maerkisch-oderland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialbeförderung 03-22 Schulzentrum Tabaluga Schwedt
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2022/2023 aus mit der Option zur Verlängerung um zwei weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt ca.660 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 32 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 63 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 20 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Für die Zuschlagserteilung erfolgt eine Loslimitierung von 15 Touren/Strecken (Lose).
Die hiesige Bekanntmachung betrifft das Schulzentrum Tabaluga Schwedt.
Landkreis Märkisch-Oderland 15306 Seelow
Der Landkreis Märkisch-Oderland sucht mit der hiesigen Bekanntmachung einen Vertragspartner, der insgesamt 10 Schüler zum Schulzentrum Tabaluga Schwedt befördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Newlands
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buckow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR6YDZ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
(3) Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland