Monitoring Fließgewässer und Seen Makrophyten 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-133
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring Fließgewässer und Seen Makrophyten 2022
Die Leistungen der vorliegenden Ausschreibung umfassen im Wesentlichen die Bestanderfassung aquatischer Makrophyten in und an vorgegebenen Messstellen, die artgenauen Bestimmungen im Gelände und ggf. Nachbestimmungen, die Erfassungen der erhobenen Daten in Tabellen, die Erstellung der für die Einstufung des ökologischen Zustands der Messstellen erforderlichen Matrizen sowie die Ermittlung der resultierenden ökologischen Zustandsklassen. Die Bewertungsergebnisse, d. h. die ökologischen Zustandsklassen der Messstellen sind in einem Abschlussbericht darzustellen und hinsichtlich ihrer Plausibilität in kurzen Textkapiteln fachgutachterlich einzuschätzen und zu begründen. Bei den Begründungen sind die aus fachgutachterlicher Sicht maßgeblichen Belastungen zu benennen, soweit sich diese aus Beobachtungen bei den Kartierungen und der festgestellten Vegetation ergeben. Recherchen und Diskussionen der Ergebnisse im Vergleich zu Messergebnissen der chemischen Wasserbeschaffenheit sind nicht gefordert.
Für alle Details beachten Sie bitte die Leistungsbeschreibung im Bereich "Vergabeunterlagen".
Fließgewässer im Nordwesten Brandenburgs
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Die Fließgewässermessstellen befinden sich im Nordwesten des Landes Brandenburg. Siehe bezüglich der Verteilung und genauen Lageinformationen den Anhang der Leistungsbeschreibung, insbesondere Abbildung 1 und Tabelle 2.
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Auftragsgegenstands sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten.
Die Bestandserfassung der Makrophyten in Fließgewässern soll in einem Zeitraum von Juli bis September 2022 erfolgen. Der Ergebnisbericht soll bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
Die Möglichkeiten zur Verlängerung des Auftrags richten sich nach § 132 GWB.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen. Die Formel entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Angemessene zeitliche Kalkulation der Arbeitsschritte und der Kosten
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwiucklung zu gewährleisten. Die Kosten sind detailliert und transparent dargestellt und insgesamt nachvollziehbar.
III. Fachliche Qualität der Angebotsunterlagen
Das Angebot ist detailliert und gut strukturiert. Das Projektteam wurde mit der zur Umsetzung des Auftrags und entsprechend den vorgelegten Qualifikationen erstellten Aufgabenverteilung vollumfänglich dargestellt. Die Bearbeitung der beschriebenen Leistung ist nachvollziehbar dargestellt.
IV. Die unter II.-III. beschriebenen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode bewertet:
100% Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine sehr gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
75% Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
50% Angaben, die zwar einzelne kleinere Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen, jedoch eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
25% Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf und lassen Schwächen bei der Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten, insgesamt jedoch noch ausreichend
0% Es wurden keine ANgaben gemacht oder Angaben weisen erhebliche Kücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen erkennen, sodass eine ungenügende Leistung in Bezug auf dieses Kriterium zu erwarten ist
V. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Fließgewässer im Norden Brandenburgs
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Die Fließgewässermessstellen befinden sich im Norden des Landes Brandenburg. Siehe bezüglich der Verteilung und genauen Lageinformationen den Anhang der Leistungsbeschreibung, insbesondere Abbildung 1 und Tabelle 3.
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Auftragsgegenstands sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten.
Die Bestandserfassung der Makrophyten in Fließgewässern soll in einem Zeitraum von Juli bis September 2022 erfolgen. Der Ergebnisbericht soll bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
Die Möglichkeiten zur Verlängerung des Auftrags richten sich nach § 132 GWB.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen. Die Formel entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Angemessene zeitliche Kalkulation der Arbeitsschritte und der Kosten
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwiucklung zu gewährleisten. Die Kosten sind detailliert und transparent dargestellt und insgesamt nachvollziehbar.
III. Fachliche Qualität der Angebotsunterlagen
Das Angebot ist detailliert und gut strukturiert. Das Projektteam wurde mit der zur Umsetzung des Auftrags und entsprechend den vorgelegten Qualifikationen erstellten Aufgabenverteilung vollumfänglich dargestellt. Die Bearbeitung der beschriebenen Leistung ist nachvollziehbar dargestellt.
IV. Die unter II.-III. beschriebenen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode bewertet:
100% Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine sehr gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
75% Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
50% Angaben, die zwar einzelne kleinere Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen, jedoch eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
25% Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf und lassen Schwächen bei der Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten, insgesamt jedoch noch ausreichend
0% Es wurden keine ANgaben gemacht oder Angaben weisen erhebliche Kücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen erkennen, sodass eine ungenügende Leistung in Bezug auf dieses Kriterium zu erwarten ist
V. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Fließgewässer im Nordosten Brandenburgs
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Die Fließgewässermessstellen befinden sich im Nordosten des Landes Brandenburg. Siehe bezüglich der Verteilung und genauen Lageinformationen den Anhang der Leistungsbeschreibung, insbesondere Abbildung 1 und Tabelle 4.
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Auftragsgegenstands sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten.
Die Bestandserfassung der Makrophyten in Fließgewässern soll in einem Zeitraum von Juli bis September 2022 erfolgen. Der Ergebnisbericht soll bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
Die Möglichkeiten zur Verlängerung des Auftrags richten sich nach § 132 GWB.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen. Die Formel entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Angemessene zeitliche Kalkulation der Arbeitsschritte und der Kosten
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwiucklung zu gewährleisten. Die Kosten sind detailliert und transparent dargestellt und insgesamt nachvollziehbar.
III. Fachliche Qualität der Angebotsunterlagen
Das Angebot ist detailliert und gut strukturiert. Das Projektteam wurde mit der zur Umsetzung des Auftrags und entsprechend den vorgelegten Qualifikationen erstellten Aufgabenverteilung vollumfänglich dargestellt. Die Bearbeitung der beschriebenen Leistung ist nachvollziehbar dargestellt.
IV. Die unter II.-III. beschriebenen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode bewertet:
100% Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine sehr gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
75% Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
50% Angaben, die zwar einzelne kleinere Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen, jedoch eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
25% Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf und lassen Schwächen bei der Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten, insgesamt jedoch noch ausreichend
0% Es wurden keine ANgaben gemacht oder Angaben weisen erhebliche Kücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen erkennen, sodass eine ungenügende Leistung in Bezug auf dieses Kriterium zu erwarten ist
V. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Fließgewässer im Süden Brandenburgs
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Die Fließgewässermessstellen befinden sich im Süden des Landes Brandenburg. Siehe bezüglich der Verteilung und genauen Lageinformationen den Anhang der Leistungsbeschreibung, insbesondere Abbildung 1 und Tabelle 5.
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Auftragsgegenstands sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten.
Die Bestandserfassung der Makrophyten in Fließgewässern soll in einem Zeitraum von Juli bis September 2022 erfolgen. Der Ergebnisbericht soll bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
Die Möglichkeiten zur Verlängerung des Auftrags richten sich nach § 132 GWB.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen. Die Formel entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Angemessene zeitliche Kalkulation der Arbeitsschritte und der Kosten
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwiucklung zu gewährleisten. Die Kosten sind detailliert und transparent dargestellt und insgesamt nachvollziehbar.
III. Fachliche Qualität der Angebotsunterlagen
Das Angebot ist detailliert und gut strukturiert. Das Projektteam wurde mit der zur Umsetzung des Auftrags und entsprechend den vorgelegten Qualifikationen erstellten Aufgabenverteilung vollumfänglich dargestellt. Die Bearbeitung der beschriebenen Leistung ist nachvollziehbar dargestellt.
IV. Die unter II.-III. beschriebenen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode bewertet:
100% Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine sehr gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
75% Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
50% Angaben, die zwar einzelne kleinere Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen, jedoch eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
25% Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf und lassen Schwächen bei der Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten, insgesamt jedoch noch ausreichend
0% Es wurden keine ANgaben gemacht oder Angaben weisen erhebliche Kücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen erkennen, sodass eine ungenügende Leistung in Bezug auf dieses Kriterium zu erwarten ist
V. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Seen im Nordwesten Brandenburgs
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Die Seemessstellen befinden sich im Nordwesten des Landes Brandenburg. Siehe bezüglich der Verteilung und genauen Lageinformationen den Anhang der Leistungsbeschreibung, insbesondere Abbildung 2 und Tabelle 6.
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Auftragsgegenstands sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten.
Die Bestandserfassung der Makrophyten in Fließgewässern soll in einem Zeitraum von Juni bis August 2022 erfolgen. Der Ergebnisbericht soll bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
Die Möglichkeiten zur Verlängerung des Auftrags richten sich nach § 132 GWB.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen. Die Formel entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Angemessene zeitliche Kalkulation der Arbeitsschritte und der Kosten
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwiucklung zu gewährleisten. Die Kosten sind detailliert und transparent dargestellt und insgesamt nachvollziehbar.
III. Fachliche Qualität der Angebotsunterlagen
Das Angebot ist detailliert und gut strukturiert. Das Projektteam wurde mit der zur Umsetzung des Auftrags und entsprechend den vorgelegten Qualifikationen erstellten Aufgabenverteilung vollumfänglich dargestellt. Die Bearbeitung der beschriebenen Leistung ist nachvollziehbar dargestellt.
IV. Die unter II.-III. beschriebenen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode bewertet:
100% Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine sehr gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
75% Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
50% Angaben, die zwar einzelne kleinere Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen, jedoch eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
25% Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf und lassen Schwächen bei der Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten, insgesamt jedoch noch ausreichend
0% Es wurden keine ANgaben gemacht oder Angaben weisen erhebliche Kücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen erkennen, sodass eine ungenügende Leistung in Bezug auf dieses Kriterium zu erwarten ist
V. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Seen im Nordosten Brandenburgs
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Die Seemessstellen befinden sich im Nordosten des Landes Brandenburg. Siehe bezüglich der Verteilung und genauen Lageinformationen den Anhang der Leistungsbeschreibung, insbesondere Abbildung 2 und Tabelle 7.
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Auftragsgegenstands sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten.
Die Bestandserfassung der Makrophyten in Fließgewässern soll in einem Zeitraum von Juni bis August 2022 erfolgen. Der Ergebnisbericht soll bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
Die Möglichkeiten zur Verlängerung des Auftrags richten sich nach § 132 GWB.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen. Die Formel entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Angemessene zeitliche Kalkulation der Arbeitsschritte und der Kosten
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwiucklung zu gewährleisten. Die Kosten sind detailliert und transparent dargestellt und insgesamt nachvollziehbar.
III. Fachliche Qualität der Angebotsunterlagen
Das Angebot ist detailliert und gut strukturiert. Das Projektteam wurde mit der zur Umsetzung des Auftrags und entsprechend den vorgelegten Qualifikationen erstellten Aufgabenverteilung vollumfänglich dargestellt. Die Bearbeitung der beschriebenen Leistung ist nachvollziehbar dargestellt.
IV. Die unter II.-III. beschriebenen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode bewertet:
100% Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine sehr gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
75% Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
50% Angaben, die zwar einzelne kleinere Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen, jedoch eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
25% Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf und lassen Schwächen bei der Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten, insgesamt jedoch noch ausreichend
0% Es wurden keine ANgaben gemacht oder Angaben weisen erhebliche Kücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen erkennen, sodass eine ungenügende Leistung in Bezug auf dieses Kriterium zu erwarten ist
V. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Seen im Süden Brandenburgs
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Die Seemessstellen befinden sich im Süden des Landes Brandenburg. Siehe bezüglich der Verteilung und genauen Lageinformationen den Anhang der Leistungsbeschreibung, insbesondere Abbildung 2 und Tabelle 8.
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Auftragsgegenstands sollen zur Erfüllung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie die Bestände aquatischer Makrophyten an Fließgewässermessstellen mit dem Ziel erfasst werden, den ökologischen Zustand der Messstellen zu bewerten.
Die Bestandserfassung der Makrophyten in Fließgewässern soll in einem Zeitraum von Juni bis August 2022 erfolgen. Der Ergebnisbericht soll bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.
Die Möglichkeiten zur Verlängerung des Auftrags richten sich nach § 132 GWB.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen. Die Formel entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Angemessene zeitliche Kalkulation der Arbeitsschritte und der Kosten
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwiucklung zu gewährleisten. Die Kosten sind detailliert und transparent dargestellt und insgesamt nachvollziehbar.
III. Fachliche Qualität der Angebotsunterlagen
Das Angebot ist detailliert und gut strukturiert. Das Projektteam wurde mit der zur Umsetzung des Auftrags und entsprechend den vorgelegten Qualifikationen erstellten Aufgabenverteilung vollumfänglich dargestellt. Die Bearbeitung der beschriebenen Leistung ist nachvollziehbar dargestellt.
IV. Die unter II.-III. beschriebenen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode bewertet:
100% Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine sehr gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
75% Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
50% Angaben, die zwar einzelne kleinere Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen, jedoch eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten lassen
25% Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf und lassen Schwächen bei der Leistung in Bezug auf dieses Kriterium erwarten, insgesamt jedoch noch ausreichend
0% Es wurden keine ANgaben gemacht oder Angaben weisen erhebliche Kücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen erkennen, sodass eine ungenügende Leistung in Bezug auf dieses Kriterium zu erwarten ist
V. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Zuschlagsmatrix, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO, § 45 VgV) sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ ANgaben einzureichen:
- Es ist der Nachweis einer Berufs- ODER Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen. DIe Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 1.5 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1.5 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Der Nachweis kann durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung erbracht werden.
Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. §§ 31 AII 2, 33 I 1 UVgO / § 46 VgV) sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
1. Es sind geeignete Referenzen über in den letzten fünf (5, 2017 - 2021) Jahren erbrachte wesentliche Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
- Kartierung von Makrophyten in Verbindung mit den hier ausgeschriebenen Leistungen, d. h. bei einem Angebot für die Lose 1 - 4 liegt der Schwerpunkt bei Monitoring in Fließgewässern, bei einem Angebot für die Lose 5 - 7 liegt der Schwerpunkt bei Monitoring in Seen
Mindestanforderungen: Es sind mindestens 3 (drei) Referenzen vozulegen
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
2. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Grundsätzliche Mindestanforderungen:
- wissenschaftlich-biologische Ausbildung, die mit einem Bachelor oder einem Abschluss gleichwertiger Art vollendet wurde
Mindestanforderung bei einem Angebot für die Lose 1 - 4:
- Berufserfahrung von mindestens drei (3) Jahren und drei (3) Referenzen in der Kartierung von Makrophyten in Fließgewässern des norddeutschen Tieflands
Mindestanforderungen bei einem Angebot für die Lose 5 - 7:
- Berufserfahrung von mindestens drei (3) Jahren und drei (3) Referenzen in der Kartierung von Makrophyten in Seen des norddeutschen Tieflands
- mindestens zwei Fachkräfte je angebotenem Los können Berufserfahrungen in der Kartierung von Klarwasserseen mit Armleuchteralgenvegetation nachweisen, erforderlich ist die Untersuchung von mindestens 15 Seen in den vergangenen fünf (5, 2017 - 2021) Jahren
- mindestens zwei Fachkräfte je angebotenem Los weisen die Befähigung zur Tauchuntersuchung von Makrophyten sowie einen Tauchschein auf
Die Nachweise können erbracht werden durch:
- wissenschaftlich-biologische Ausbildung : Zertifikate, Zeugnisse
- Berufserfahrung: Lebenslauf in Verbindung mit Referenzen in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Befähigung zur Tauchuntersuchung: Zertifikate und/oder Referenzprojekte
3. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderungen: Zur technischen Ausstattung müssen grundsätzlich Boote, E-Motor, Kamera mit GPS sowie d- GPS (max. Abweichung +/- 5 m gehören. Darüber hinaus sind bei einem Angebot für die Lose 5 - 7 Tauchausrüstung, sowie eine Unterwasserkamera mit GPS nachzuweisen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Darüber hinaus sind, sofern zutreffend, mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hinsichtlich der Ausführungsbedingungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU),
- bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU),
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU),
- für die Lose 1 - 4: Eigenerklärung zur vollumfänglichen Zusage der Anwendung der in der Leistungsbeschreibung geforderten Methodiken und Verfahren zur Bewertung von Fließgewässern mit Makrophyten zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie,
- für die Lose 5 - 7: Eigenerklärung zur vollumfänglichen Zusage der Anwendung der in der Leistungsbeschreibung geforderten Methodiken und Verfahren zur Bewertung von Seen mit Makrophyten zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie,
- Eigenerklärung "Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022"
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) und
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RQWP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]