Gemeinsamer Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Referenznummer der Bekanntmachung: V-P-2021-022-L001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ruhland
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01945
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-ruhland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsamer Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Mit dem Landesprogramm zur Förderung der kommunalen Bauleitplanung, planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung und von Planungsprozessen (PFR 2020) beabsichtigen die Stadt und die Gemeinden des Amtes Ruhland eine Gemeinsame Flächennutzungsplanung (GFNP) für das gesamte Amtsgebiet Ruhlands zu erarbeiten und aufzustellen. Dazu haben alle Gemeindegremien des Amtes Ruhland und der Amtsausschuss die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Auf diese Weise wurde die Planungshoheit für die Dauer des gesamten Erarbeitungs- und Aufstellungsprozesses mittels Kooperationsvereinbarung auf das Amt übertragen.
Das Amtsgebiet hat eine Fläche von 13.141,26 Hektar und befindet sich nach derzeitigem Stand vollständig innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, einen flächendeckenden Gemeinsamen Flächennutzungsplan (nach § 204 sowie §§ 5 bis 7 BauGB) gemäß § 18 HOAI "Leistungsbild Flächennutzungsplan" sowie als integralen Bestandteil einen Landschaftsplan (nach § 5 BbgNatSchAG i. V. m. § 11 BNatSchG) gemäß § 23 HOAI "Leistungsbild Landschaftsplan" zu erarbeiten.
Amt Ruhland 01945 alle Gemeinden des Amtes Ruhland
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Planungsleistungen zur Aufstellung eines flächendeckenden Gemeinsamen Flächennutzungsplans (nach § 204 sowie §§ 5 bis 7 BauGB). Hierfür werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
- Planungsleistungen gemäß § 18 HOAI "Leistungsbild Flächennutzungsplan", einschließlich aller Grundleistungen gem. Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 HOAI),
- Planungsleistungen gemäß § 23 HOAI "Leistungsbild Landschaftsplan" einschließlich aller Grundleistungen gem. Anlage 4 (zu § 23 Absatz 2 HOAI),
- Diverse Besondere Leistungen gemäß der Anlage 9 zur HOAI im Umfang der vertraglichen Leistungsbeschreibung.
Das Projekt wird mit Fördermitteln des Landes Brandenburg auf Grundlage der Planungsförderungsrichtlinie 2020 (PFR 2020) umgesetzt. Dem Amt liegt bereits ein Bewilligungsbescheid vor, der weitere Anforderungen an die zu erstellende Planung enthält. Der Auftragnehmer muss alle fördermittelrechtlichen Vorgaben beachten, die sich aus der PFR 2020 sowie den nachträglich übergebenen Fördermittelunterlagen einschließlich des Bewilligungsbescheids ergeben. Dies sind unter anderem folgende Leistungsvorgaben:
- Flächenpotenzialuntersuchungen und -sicherung für den Wohnungsbau, insbesondere soziale Wohnraumförderung) einschließlich dazugehöriger Infrastruktur
- Standortvorbereitungen und -sicherung von Gewerbe und Industrie / Großansiedlungen (z. B. städtebauliche Entwicklungsplanung) einschließlich dazugehöriger Infrastruktur
- Anpassung an den strukturellen bzw. demografischen Wandel in der Region und
- Einsatz erneuerbarer Energien, Natur- und Umweltschutz
- Die digitale Erarbeitung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes hat unter Verwendung des IT-Austauschstandards XPIanung (XPIanGML) zu erfolgen.
- Es muss dabei die Webfähigkeit (z. B. WMS/WMTS) bei der Planaufstellung mit dem Ziel der Durchführung digitaler Beteiligungsverfahren (z. B. Planungsportal BB) gewährleistet sein.
- Der wirksame Gemeinsame Flächennutzungsplan ist dem LBV, Dezernat 312, im vollvektorisierten XPIanGML-Format zur Verfügung zu stellen.
Einzelheiten zum Beschaffungsvorgang und den Rahmenbedingungen können der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entnommen werden, die den Bewerbern zu Informationszecken online zur Verfügung gestellt werden, siehe unter I.3.
Besondere Leistungen werden auf gesonderten Abruf erbracht. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Beschaffungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform unter Angabe der Person des Erklärenden, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix, Teil B. Leistungs- und Projektbeschreibung samt Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf und Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsunterlage sowie Formblätter) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Angebots- und Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen. Ferner enthält das Dokument Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix weitere Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs, zur Bildung von Bewerbergemeinschaften sowie zu Fragen der Eignungsleihe.
Kosten für die Verfahrensteilnahme werden nicht erstattet.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die genannte Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBSRQ1U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.