Gebäude-, Tragwerks-, Brandschutzplanung, Bauforschung - Ersatzvornahme Referenznummer der Bekanntmachung: VE 01.3_K2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE401
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://freie-schule-angermuende.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://fsa.protonet.info/public_links/tkqAPj5YWviUotyw0nOYOg
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude-, Tragwerks-, Brandschutzplanung, Bauforschung - Ersatzvornahme
Planungs-, Überwachungs-, Objektbetreuungs- und Dokumentationsleistungen für die Maßnahme: Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes, Gebäudeteil Kirchgasse 2 (K2) in 16278 Angermünde, des Freie Schule Angermünde e.V.:
-Gebäudeplanung 71200000-0
-Tragwerksplanung 71327000-6
-Brandschutzplanung 75000000-6
-Bauforschung u. Denkmalschutzdokumentation 71200000-0
-Zuarbeit für Fördergeber 71200000-0
Der Beschaffungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist, ausgehend von einer vorhandenen Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Gebäudeplanung und Genehmigungsstatik, die weitere Planungs-, Überwachungs-, Objektbetreuungs- und Dokumentationsleistung für den Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes, Gebäudeteil Kirchgasse 2 (K2) in 16278 Angermünde, des Freie Schule Angermünde e.V. Der Gebäudeteil K2 hat eine Bruttogeschoßfläche von ca. 1.447 m2
Freie Schule Angermünde e.V. Kirchgasse 2 16278 Angermünde
Die zu erbringenden Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Leistungsbilder:
-Grundleistungen und besondere Leistungen für Gebäudeplanung, §§33/34 HOAI, Leistungsphase 5-8, einschließlich Durchbruchsplanung,
-Tragwerksplanung, §§49-51 HOAI, Leistungsphasen 5-6, 8,
-Fachplanung Brandschutz, gemäß AHO Heft 17 Phasen 5-8,
-Bauforschung und Denkmalschutzdokumentation.
Das Schulgebäude K2 ist im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung, enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination der Einzelleistungen und die übergeordnete Koordinationspflicht über sämtliche Planungsleistungen für K2 mit Kollisionsprüfung im Bezug zur technischen Gebäudeausrüstung.
Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen.
Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten.
Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf
den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben.
Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen.
1.) LEADER; BNR-ZD:129730080148, AZ: 209317000143, 2.) GAK; BNR-ZD:129730080148, AZ: 209520000026
Die anrechenbaren Baukosten der anteiligen Planungsgewerke sowie die Grundlagen zur Honorarkalkulation sind in der Leistungsbeschreibung angegeben.
https://fsa.protonet.info/public_links/tkqAPj5YWviUotyw0nOYOg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude-, Tragwerks-, Brandschutzplanung, Bauforschung- Ersatzvornahme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle ist öffentliche Auftraggeberin gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Beschaffung der Leistungen erfolgt gemäß den Regelungen von § 73 ff. Vergabeverordnung (VgV) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die in II.2.7) enthaltenen Zeitangaben umfassen im Wesentlichen die Leistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 8 HOAI und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind elektronisch in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.3) genannten Adresse einzureichen.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages muss elektronisch erfolgen unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle - die Übersendung per Post, Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 12 Kalendertage vor Ablauf des Termins nach IV.2.2) an die unter Ziff. I.3) bezeichnete Stelle elektronisch eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich elektronisch unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://fsa.protonet.info/public_links/tkqAPj5YWviUotyw0nOYOg
Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt) erhältlich unter: https://fsa.protonet.info/public_links/tkqAPj5YWviUotyw0nOYOg
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXLR75D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem
Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten. Gemäß Richtlinie 2014/24/EU, Anlage V Teil C Nr. 25 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen wird auf die unter folgendem Link (Ziffer VI.4.3) hinterlegten Unterlagen verwiesen: (URL) https://fsa.protonet.info/public_links/tkqAPj5YWviUotyw0nOYOg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]