Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in den Verwaltungsgebäuden, Schulen, Übergangswohnheimen und sonstigen Objekten des Landkreises Potsdam-Mittelmark Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2022 EU Los 1-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in den Verwaltungsgebäuden, Schulen, Übergangswohnheimen und sonstigen Objekten des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4 und DIN VDE 0701-0702 in den Verwaltungsgebäuden, Schulen, Übergangswohnheimen und sonstigen Objekten des Landkreis Potsdam-Mittelmark
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in den Verwaltungsgebäuden, Schulen, Übergangswohnheimen und sonstigen Objekten des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Das Los 1 betrifft Objekte in Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Raben, Kloster Lehnin, Neuseddin, Wiesendorf und Beelitz-Heilstätten
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4 und DIN VDE 0701-0702 in den Verwaltungsgebäuden, Schulen, Übergangswohnheimen und sonstigen Objekten des Landkreises Potsdam-Mittelmark im Bereich Bad Belzig / Michendorf
Es besteht die Möglichkeit, dass während der Laufzeit des Vertrages weitere Objekte im Bereich hinzukommen. Die Anzahl der zu prüfenden Geräte sind geschätzt und bereits in der Gesamtmenge inkludiert.
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in den Verwaltungsgebäuden, Schulen, Übergangswohnheimen und sonstigen Objekten des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Das Los 2 betrifft Objekte in Werder, Groß Kreutz, Götz und Brandenburg.
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4 und DIN VDE 0701-0702 in den Verwaltungsgebäuden, Schulen, Übergangswohnheimen und sonstigen Objekten des Landkreises Potsdam-Mittelmark im Bereich Werder / Groß Kreutz
Es besteht die Möglichkeit, dass während der Laufzeit des Vertrages weitere Objekte im Bereich hinzukommen. Die Anzahl der zu prüfenden Geräte sind geschätzt und bereits in der Gesamtmenge inkludiert.
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in den Verwaltungsgebäuden, Schulen, Übergangswohnheimen und sonstigen Objekten des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Das Los 3 betrifft Objekte in Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow
Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4 und DIN VDE 0701-0702 in den Verwaltungsgebäuden, Schulen, Übergangswohnheimen und sonstigen Objekten des Landkreises Potsdam-Mittelmark im Bereich Kleinmachnow/Stahnsdorf
Es besteht die Möglichkeit, dass während der Laufzeit des Vertrages weitere Objekte im Bereich hinzukommen. Die Anzahl der zu prüfenden Geräte sind geschätzt und bereits in der Gesamtmenge inkludiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 4.1 EU)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
- Eigenerklärung gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRQ84
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]