Bodenbelagsarbeiten- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/04/6510
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuruppin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule
Die Bieter sind aufgefordert, ein Angebot für die
Bodenbelagsarbeiten inkl. Nebenarbeiten für das
Bauvorhaben: Um- und Ausbau Grundschule "Wilhelm Gentz"
inkl. Neubau einer Mehrzweckhalle abzugeben. Die
Arbeiten umfassen die Lieferung und den fachgerechten
Einbau von 2812,28 qm Linoleumoberbelag inkl.
Nebenleistungen sowie den Einbau von Sockelleisten.
Wilhelm-Gentz-Schule Gerhart-Hauptmann-Straße 38 16816 Neuruppin
Die Bieter sind aufgefordert, ein Angebot für die
Bodenbelagsarbeiten inkl. Nebenarbeiten für das
Bauvorhaben: Um- und Ausbau Grundschule "Wilhelm Gentz"
inkl. Neubau einer Mehrzweckhalle abzugeben. Die
Arbeiten umfassen die Lieferung und den fachgerechten
Einbau von 2812,28 qm Linoleumoberbelag inkl.
Nebenleistungen sowie den Einbau von Sockelleisten.
Antragsnummer: 85038803 (NESUR Infrastruktur)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelagsarbeiten- Um- und Ausbau Wilhelm- Gentz- Schule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Morsbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5RQQ5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.