Ausgabeküche- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/13/6510
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuruppin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausgabeküche- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule
Es handelt sich um eine Ausgabeküche für 120 bis 150 Schüler bestehend u.a. aus
Arbeitstischen
Spültischen
Schubladenblöcken
Arbeitsschränken
Gastronormschrank
Wärmeschränke
Geschirrhochschrank
Speiseausgabewagen
Kühlschrank
Korbdurchschubspülmaschine
Abräumwagen
Wilhelm-Gentz-Schule Gerhart-Hauptmann-Straße 38 16816 Neuruppin
Es handelt sich um eine Ausgabeküche für 120 bis 150 Schüler bestehend u.a. aus
Arbeitstischen
Spültischen
Schubladenblöcken
Arbeitsschränken
Gastronormschrank
Wärmeschränke
Geschirrhochschrank
Speiseausgabewagen
Kühlschrank
Korbdurchschubspülmaschine
Abräumwagen
Antragsnummer: 85038803 (NESUR Infrastruktur)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgabeküche- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16562
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5RQ8D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltende gemacht worden ist. Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.