Beschaffung von interaktiven Displays und Zubehör für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 403207:01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Panketal
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16341
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://panketal.de/aktuelles.html
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von interaktiven Displays und Zubehör für Schulen
Die Gemeinde Panketal beabsichtigte mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung von interaktiven Displays und entsprechendem Zubehör wie Halterungen, Soundbars und Dokumentenkameras für die Grundschule Zepernick und die Gesamtschule Wilhelm-Conrad-Röntgen. Ebenfalls erbracht werden sollen die zugehörigen Schulungs- und Supportleistungen.
Gemeinde Panketal 16341 Panketal
Zu erbringen sind folgende Liefer- und Dienstleistungen:
a) Lieferung u.a. von interaktiven Displays mit entsprechender Software, Soundbars und Dokumentenkameras zur Ausstattung von Klassenräumen der Schulen,
b) Montage, Installation und Funktionstest der gelieferten Komponenten,
c) Demontage und Entsorgung der vorhandenen (interaktiven) Tafeln,
d) Schulung des pädagogischen Personals im Umgang mit sämtlichen gelieferten Geräten,
e) und Support für die gelieferten Geräte
(vgl. im Einzelnen Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von interaktiven Displays und Zubehör für Schulen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.erstling.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5ZRQ8M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.