Finanzamt Eberswalde, Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: FFO-E-33234
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Finanzamt Eberswalde, Unterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigung
Finanzamt Eberswalde Tramper Chaussee 5 16225 Eberswalde
Unterhaltsreinigung in zwei Verwaltungsgebäuden mit ca. 10.250 m2 einfache Fläche sowie Lieferung von Hygieneartikeln
Option der Verlängerung auf max. 5 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- Vereinbarung BbgVergG,
- Vereinbarung NU BbgVergG
- Haftpflichtversicherung
Das Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://blb.brandenburg.de/blb/de/downloads/
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://uea.publicprocurement.be/
siehe Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- Vereinbarung BbgVergG,
- Vereinbarung NU BbgVergG
- Haftpflichtversichterung
Das Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://blb.brandenburg.de/blb/de/downloads/
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://uea.publicprocurement.be/
siehe Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
- Vereinbarung BbgVergG,
- Vereinbarung NU BbgVergG
- Haftpflichtversichterung
Das Formblatt 124_DL (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://blb.brandenburg.de/blb/de/downloads/
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://uea.publicprocurement.be/
Abschnitt IV: Verfahren
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten ist nur über den "Vergabemarktplatz Brandenburg" möglich. Benutzen Sie dazu das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg. Informationen zum Bietertool finden Sie unter www.support.cosinex.de.
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Anfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Auskünfte zum Vergabeverfahren werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg erteilt.
Wichtig! Elektronische Angebotsabgabe:
Eine Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 17.05.2022 einzureichen, damit eine rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY4X8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]